Hallo,
mir wurde im Jahr 2015 ein Teil meines Pflichtteilergänzungsanspruches ausgezahlt (weitere Teile muss ich vor Gericht erstreiten).
Muss ich den in der Einkommenssteuererklärung angeben und wenn ja, wo?
Ich hatte außerdem durch diese Sache Rechtsanwaltskosten. Kann ich diese auch als außergewöhnliche Belastung angeben (bin seit 2012 krankheitsbedingt ohne Arbeit und hatte bis vor Kurzem keinen Anspruch auf ALGII, habe also von dem Erbe gelebt)?
Vorab Danke für eure Hilfe!
mir wurde im Jahr 2015 ein Teil meines Pflichtteilergänzungsanspruches ausgezahlt (weitere Teile muss ich vor Gericht erstreiten).
Muss ich den in der Einkommenssteuererklärung angeben und wenn ja, wo?
Ich hatte außerdem durch diese Sache Rechtsanwaltskosten. Kann ich diese auch als außergewöhnliche Belastung angeben (bin seit 2012 krankheitsbedingt ohne Arbeit und hatte bis vor Kurzem keinen Anspruch auf ALGII, habe also von dem Erbe gelebt)?
Vorab Danke für eure Hilfe!
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