Hallo zusammen,
ich habe im Forum und auf anderen Seiten keine passende Antwort auf mein Problem gefunden. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ausgangslage: Meine Freundin und ich haben ein gemeinsames Kind. Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen. Wir haben ihren Kinderfreibetrag von 0,5 auf mich überschrieben, sodass ich nun auf meiner Lohnsteuerkarte 1,0 Kinder habe. (Ging ohne Probleme). Das Kindergeld wird meiner Freundin überwiesen (dürfte in dieser Frage aber keine Rolle spielen).
Jetzt die Frage:
Wird in Anlage Kind (Zeile 6) der Anspruch trotzdem halbiert, oder muss ich nun den gesamten Anspruch auf meiner Steuererklärung eintragen?
Gibt es was zu berücksichtigen, wenn die Eintragung von 1,0 Kindern auf der Lohnsteuerkarte erst zum April 2015 stattgefunden hat?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Gruß
DaLight87
ich habe im Forum und auf anderen Seiten keine passende Antwort auf mein Problem gefunden. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ausgangslage: Meine Freundin und ich haben ein gemeinsames Kind. Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen. Wir haben ihren Kinderfreibetrag von 0,5 auf mich überschrieben, sodass ich nun auf meiner Lohnsteuerkarte 1,0 Kinder habe. (Ging ohne Probleme). Das Kindergeld wird meiner Freundin überwiesen (dürfte in dieser Frage aber keine Rolle spielen).
Jetzt die Frage:
Wird in Anlage Kind (Zeile 6) der Anspruch trotzdem halbiert, oder muss ich nun den gesamten Anspruch auf meiner Steuererklärung eintragen?
Gibt es was zu berücksichtigen, wenn die Eintragung von 1,0 Kindern auf der Lohnsteuerkarte erst zum April 2015 stattgefunden hat?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
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DaLight87
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