AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld
Wenn ihr zusammen lebt und euer Kind gemeinsam betreut/erzieht, hätte eine Übertragung des Kinderfreibetrages m. w. überhaupt nicht erfolgen dürfen.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung - Anlage Kind wirst du daher nur den halben Kinderfreibetrag erhalten. Dem entsprechend wird bei der Günstigerprüfung nach § 31 EStG aber auch nur das hälftige Kindergeld berücksichtigt.
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AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld
Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte beeinflusst ohnehin nur die Höhe des beim Lohn einbehaltenen Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer.
Bringt unterm Jahr ein wenig Liquidität, sonst nichts!
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AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld
Die Lohnsteuer ist doch nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer!
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AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenFür jedes Kind gibt es genau 1,0. Nicht mehr und nicht weniger
Ich habe 1,0 auf der LstKarte und meine Freundin 0,0. Soweit so gut. Nur warum bleibt der Anspruch in Zeile 6 (Anlage Kind) bei der hälfte?
Oder hat dieser Freibetrag rein gar nichts mit dem Anspruch auf Kindergeld zu tun?
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AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld
Zitat von DaLight87 Beitrag anzeigenIch verstehe dann nicht den Sinn des Kinderfreibetrages von 1,0.
Können Sie mir das kurz erklären?
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AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo DaLight87,
du trägst den Anspruch ein -> also die Hälfte des Kindergeldes, sagt auch die Eingabehilfe dazu.
Tschüß
das klingt logisch.
Ich verstehe dann nicht den Sinn des Kinderfreibetrages von 1,0.
Können Sie mir das kurz erklären?
Dankeschön
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AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld
Hallo DaLight87,
du trägst den Anspruch ein -> also die Hälfte des Kindergeldes, sagt auch die Eingabehilfe dazu.
Tschüß
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Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld
Hallo zusammen,
ich habe im Forum und auf anderen Seiten keine passende Antwort auf mein Problem gefunden. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ausgangslage: Meine Freundin und ich haben ein gemeinsames Kind. Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen. Wir haben ihren Kinderfreibetrag von 0,5 auf mich überschrieben, sodass ich nun auf meiner Lohnsteuerkarte 1,0 Kinder habe. (Ging ohne Probleme). Das Kindergeld wird meiner Freundin überwiesen (dürfte in dieser Frage aber keine Rolle spielen).
Jetzt die Frage:
Wird in Anlage Kind (Zeile 6) der Anspruch trotzdem halbiert, oder muss ich nun den gesamten Anspruch auf meiner Steuererklärung eintragen?
Gibt es was zu berücksichtigen, wenn die Eintragung von 1,0 Kindern auf der Lohnsteuerkarte erst zum April 2015 stattgefunden hat?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Gruß
DaLight87Zuletzt geändert von DaLight87; 24.05.2016, 17:09.
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