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Ausbildungskosten des Kindes

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    Ausbildungskosten des Kindes

    Unsere Tochter wird eine nach Ihrem Abitur eine Schulausbildung mit staatlich geprüften Abschluss beginnen. Die Kosten belaufen sich auf ca 16000 € in drei Jahren, dazu kommt eine Beteiligung an einer Wohngemeinschaft in Höhe von 220 €/mon plus Taschengeld.
    Wir erhalten noch Kindergeld.

    Wie hole ich nun das Beste aus meiner Steuererklärung heraus?
    Was kann ich überhaupt ansetzen?
    Oder ist es sogar von Vorteil, unsere Tochter erhält das Geld von uns und setzt es selber über die drei Jahre über einen Verlustvortrag ab? Sie hat kein eigenes Einkommen.

    Vielen Dank im Voraus für die freundliche Hilfe

    #2
    AW: Ausbildungskosten des Kindes

    Die Ausbildungskosten sind mit dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag erledigt. Nur für eine auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes gibt es noch einen Sonderfreibetrag (Zeile 50 und 51 der Anlage Kind).

    Steuerberatung, und darauf zielen die gestellten Fragen ab, ist im Forum nicht erlaubt ! Hier geht es um Fragen der elektronischen Steuererklärung.

    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Ausbildungskosten des Kindes

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Ausbildungskosten sind mit dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag erledigt. Nur für eine auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes gibt es noch einen Sonderfreibetrag (Zeile 50 und 51 der Anlage Kind).

      Steuerberatung, und darauf zielen die gestellten Fragen ab, ist im Forum nicht erlaubt ! Hier geht es um Fragen der elektronischen Steuererklärung.

      http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
      Sorry, dass wusste ich nicht. Gibt es denn dafür ein kostenloses Forum?

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        #4
        AW: Ausbildungskosten des Kindes

        Gibt es denn dafür ein kostenloses Forum?
        Natürlich nicht! Das eine oder andere zum Steuerrecht findet man sicher auch hier oder in anderen Foren.

        Du hast ja auch von mir eine Antwort bekommen, aber eben keine Beratung!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Ausbildungskosten des Kindes

          Hallo,

          Such mal unter Erstausbildung, Erststudium, Sonderausgaben, Werbungskosten, Verlustvortrag

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Ausbildungskosten des Kindes

            Zitat von Helibert Beitrag anzeigen
            Sorry, dass wusste ich nicht. Gibt es denn dafür ein kostenloses Forum?
            Sicher gibt es Foren, in denen über steuerliche Probleme diskutiert wird. Aber dort wird sich kein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein tummeln. Warum sollten sie sich auch selbst das Wasser abgraben und potentielle Mandanten kostenlos beraten. Dasn bedeutet im Umkehrschluss, dass in diesen kostenlosen Foren überwiegend gefährliches Halbwissen unterwegs ist!!!

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