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[STUDENT] Steuerbescheid 2015 erhalten, keine Rückzahlung! Hilfe!

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    [STUDENT] Steuerbescheid 2015 erhalten, keine Rückzahlung! Hilfe!

    Guten Tag liebes Elster-Forum,

    ich bin derzeit im 4. Semester und studiere Architektur und habe alle meine Belege seit Beginn des Studiums zur Seite gelegt.

    Dieses Jahr habe ich meine erste Steuererklärung abgegeben, hier eine Infos:
    - ich habe im Jahr 2015 nicht gearbeitet (auch kein Mini-Job)
    - aus meinem erspartem Geld habe ich mein Studium finanziert und mit die erfoderlichen Materialien, Werkzeuge, Elektrogeräte, etc. gekauft
    - die Ausgaben für das Jahr 2015 betragen ca. 2.300 € (Semesterbeitrag, Material, Exkursionen, Elektro ,...)
    - diese Ausgabe habe ich in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben

    Hier die Situation:

    Heute (25.05.16) habe ich meinen Steuerbescheid erhalten mit der Hoffnung, das mir der oben genannte Betrag auf mein Konto überwiesen wird,
    jedoch musste ich feststellen, das dies nicht geschehen wird. Dazu folgende Fragen:

    a) Bekommt man als Student seine Ausgaben nicht ausgezahlt ?
    b) Wenn nicht, werden diese Ausgaben zu Beginn meiner Arbeitskarriere von den Steuern die ich eventuell in Zukunft nachzahlen muss abgezogen?
    c) Was könnte ich machen, damit ich meine Ausgaben ausgezahlt bekomme, ich bin auf das Geld angewiesen und stehe sonst mit leeren Taschen da?


    Ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Vielen Dank im vorraus für eure Antworten.

    Aykut Ö.

    #2
    AW: [STUDENT] Steuerbescheid 2015 erhalten, keine Rückzahlung! Hilfe!

    Das Finanzamt erstattet Deine Kosten nicht. Die Kosten mindern höchstens die Steuer. Wenn Du keine Steuer bezahlt hast dann bekommst Du auch keine zurück.

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      #3
      AW: [STUDENT] Steuerbescheid 2015 erhalten, keine Rückzahlung! Hilfe!

      Erstmal danke für die schnelle Antwort.

      Wie wird es denn mit den Sonderausgaben bzw. bei meinem Fall gehandhabt? Was bringt mir meine jetzige Steuererklärung?

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        #4
        AW: [STUDENT] Steuerbescheid 2015 erhalten, keine Rückzahlung! Hilfe!

        Hallo,

        >>>a) Bekommt man als Student seine Ausgaben nicht ausgezahlt ?

        Nicht nur als Student, sondern grundsätzlich. Werbungskosten mindern das steuerpflichtige Einkommen, nicht mehr und nicht weniger. Ausgezahlt bekommt man die Werbungskosten nie, der Staat verteilt schließlich keine Geschenke.


        >>>b) Wenn nicht, werden diese Ausgaben zu Beginn meiner Arbeitskarriere von den Steuern die ich eventuell in Zukunft nachzahlen muss abgezogen?

        Fast. Nicht von den Steuern, aber vom Einkommen, dieser Teil ist dann indirekt steuerfrei.


        >>>c) Was könnte ich machen, damit ich meine Ausgaben ausgezahlt bekomme, ich bin auf das Geld angewiesen und stehe sonst mit leeren Taschen da?

        Ohne jetzt sarkastisch zu werden: Arbeiten (denn nur dadurch musst du eventuell Steuern zahlen, du entfallen könnten).
        Aber Achtung: Ein kleiner Nebenjob reicht da nicht, der wäre so oder so steuerfrei (weil unter dem Grundfreibetrag), und deine alten Verluste gehen dem sogar vor (sprich: erst wird der Verlust verbraucht, danach denn der Grundfreibetrag). Daher wirken sich solche Ausbildungskosten oft gar nicht aus, insbesondere weil man häufig erst im Laufe des Jahres anfängt zu arbeiten und damit im ersten Jahr zu wenig verdient.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: [STUDENT] Steuerbescheid 2015 erhalten, keine Rückzahlung! Hilfe!

          Vielen dank, reckoner!

          Die selben Angaben, kann ich bei der Steuererklärung meiner Eltern nicht angeben oder ?

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            #6
            AW: [STUDENT] Steuerbescheid 2015 erhalten, keine Rückzahlung! Hilfe!

            Natürlich NICHT, denn es sind ja DEINE Kosten, nicht die Deiner Eltern. Oder des Nachbarn. Oder der Bundeskanzlerin. Ansonsten würde ich Dich hiermit gerne fragen, ob ich sie in meiner Steuererklärung ansetzen darf
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: [STUDENT] Steuerbescheid 2015 erhalten, keine Rückzahlung! Hilfe!

              Hallo,

              >>>Die selben Angaben, kann ich bei der Steuererklärung meiner Eltern nicht angeben oder ?

              Du meinst jetzt deine Kosten in der Erklärung deiner Eltern?
              Da bin ich etwas überfragt, die Anlage Kind ist nicht mein Thema. Aber ich erinnere mich dunkel, dass das in bestimmten Fällen geht. Vielleicht weiß da jemand anderes mehr!?

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: [STUDENT] Steuerbescheid 2015 erhalten, keine Rückzahlung! Hilfe!

                Da bin ich etwas überfragt, die Anlage Kind ist nicht mein Thema. Aber ich erinnere mich dunkel, dass das in bestimmten Fällen geht.
                Wenn die Eltern noch Kindergeld bekommen, ist das Thema damit weitgehend erledigt. Dazu kommen bei auswärtiger Unterbringung nur noch der pauschale Sonderbedarf und bei PKV die Krankenkassenbeiträge für das Kind.

                Wenn kein Kindergeldanspruch mehr bestünde, sähe es vielleicht ein wenig besser aus, aber viel ist da nicht um, wobei dann auch das Vermögen des Kindes eine Rolle spielen würde!

                - aus meinem erspartem Geld habe ich mein Studium finanziert
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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