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Fahrten zwischen Filial- und Hauptstelle sowie nur zur Filialstelle

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    Fahrten zwischen Filial- und Hauptstelle sowie nur zur Filialstelle

    Hallo,

    ich leite eine Filiale und bin in 2015 mehrmals von meiner Filiale zur Hauptstelle hin und zurück gefahren. Dazwischen liegen knapp 18km.
    Zudem bin ich nach Schließung der Filiale für 10 tage in die Hauptstelle gefahren. Das sind ca. 24km.

    Wo im Elsterformular kann ich die Fahrten, welche ich mit dem privatem PKW zurückgelegt habe, eintragen?

    UND

    ihc würde gerne wissen, wo ich meine Sterbegeldversicherung eintragen kann?
    Zuletzt geändert von BFY; 27.05.2016, 00:00.

    #2
    AW: Fahrten zwischen Filial- und Hauptstelle sowie nur zur Filialstelle

    Hallo,

    unter Auswärtstätigkeit, eine Unteranlage zur Anlage N (siehe nach Zeile 48).

    EDIT:

    >>>ihc würde gerne wissen, wo ich meine Sterbegeldversicherung eintragen kann?

    Die Frage stand gerade noch nicht da.

    Imho ist eine Sterbegeldversicherung nicht absetzbar (weil es eine Sachversicherung ist). Aber ohne das jetzt ausführlich recherchiert zu haben.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 27.05.2016, 00:05.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrten zwischen Filial- und Hauptstelle sowie nur zur Filialstelle

      Meine Sterbegeldversicherung ist eine Kapital-Lebensversicherung, die derart ausgestaltet ist, dass sie im Erlebensfall nicht mit 65 ausbezahlt wird, sondern nur, wenn ich sterbe (wobei die Beitragszahlung bei mir noch bis Januar 2019 - ich bin dann knapp 61 Jahre alt - läuft).

      Ich trage die Aufwendungen in Zeile 51 der Anlage Vorsorge ein, da die Versicherung seit Januar 1990 besteht und seitdem Beiträge bezahlt werden.

      Gerd

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrten zwischen Filial- und Hauptstelle sowie nur zur Filialstelle

        Das hier ist ein Elster-Forum.
        Deine Frage ist allerdings eine steuerrechtliche Frage.
        Steuerberatung darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

        Für deine recht spezielle Frage, solltest du dich daher an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden.
        Mfg

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