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Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

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    Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

    Für meinen Sohn (27 Jahre) zahle ich Unterhalt, Studiengebühren und die Krankenkasse. Er lebt in unserem Hause und hat keine weiteren Einkünfte.
    Kann ich pauschal, in der Anlage Unterhalt, die 8472 Euro ohne Einzelnachweis eintragen? Ist das Ausfüllen der Anlage "Kinder" noch erforderlich?

    #2
    AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

    Anlage Kind nein, denn er ist definitiv kein Kind im steuerlichen Sinne mehr.

    Bezüglich des Unterhalts 8.472 € ja, aber:

    Unterhalt zuzüglich Basiskrankenversicherungsbeiträge.

    Eventuelle Bezüge oder Unterhalt Dritter muss natürlich auch rein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

      Mein Sohn hatte 2015 Einkünfte von 3716 Euro, die muß ich angeben und es wird verrechnet.

      Zwei Fragen:
      Ich kann im Einzelnachweis, wenn eine Fahrzeug-Leasingebühr für ein auf meinen Sohn zugelassen PKW berücksichtigt wird, höhere Unterhaltsleistungen nachweisen. Hat das Aussicht auf Erfolg?

      Muß mein Sohn, auf Grund der erhaltenen Unterhaltsleistungen und der 3716 Euro Einkommen, eine eigene Einkommenssteuererklärung abgeben?

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        #4
        AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

        Zitat von hardy.b Beitrag anzeigen
        Mein Sohn hatte 2015 Einkünfte von 3716 Euro, die muß ich angeben und es wird verrechnet.

        Zwei Fragen:
        Ich kann im Einzelnachweis, wenn eine Fahrzeug-Leasingebühr für ein auf meinen Sohn zugelassen PKW berücksichtigt wird, höhere Unterhaltsleistungen nachweisen. Hat das Aussicht auf Erfolg?

        Muß mein Sohn, auf Grund der erhaltenen Unterhaltsleistungen und der 3716 Euro Einkommen, eine eigene Einkommenssteuererklärung abgeben?
        1) Nein, ist nicht möglich. Der Höchstbetrag ist gesetzlich geregelt.
        2) Was für Einkünfte sind das? Bei Einkünften aus Kapitalvermögen oder als Angestellter müsste er grundsätzlich keine Steuererklärung abgeben.
        Mfg

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          #5
          AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

          War ein Angestellten-Job bei Mc Donald für 3 Monate.

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            #6
            AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

            Wenn Lohnsteuer einbehalten worden wäre, würde es natürlich Sinn machen, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

            Der Sohn darf im Übrigen kein größeres eigenes Geldvermögen (über 15.500,00 €) haben, sonst muss er zuerst sein Vermögen einsetzen!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

              Nein, es wurde keine Lohnsteuer einbehalten. Kann ich von den anzugenbenden 3716 Euro Einkommen, Werbungskosten im Formular Unterhalt (45) pauschal absetzen?

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                #8
                AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

                Zitat von hardy.b Beitrag anzeigen
                Kann ich von den anzugenbenden 3716 Euro Einkommen, Werbungskosten im Formular Unterhalt (45) pauschal absetzen?
                Hast Du denn die Eingabehilfe für Zeile 45 der Anlage Unterhalt schonmal durchgelesen?

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                  #9
                  AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

                  Das verwirrt mich ja gerade. Sind es 1000 Euro oder 180 Euro? Und kann ich 624 Euro dazu addieren???

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                    #10
                    AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

                    Kein Lohnsteuerabzug bei 3.716 € in drei Monaten?

                    Zitat von hardy.b Beitrag anzeigen
                    Sind es 1000 Euro oder 180 Euro?
                    Hat er denn Lohn erhalten, oder Arbeitslosengeld?

                    Zitat von hardy.b Beitrag anzeigen
                    Und kann ich 624 Euro dazu addieren???
                    Das kann ich mir nicht vorstellen. Werden die nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

                      Er hat Lohn erhalten. Ich brauche dort, wie ich es verstehe, nur etwas eintragen sofern es den Pauschalbetrag von 1000 Euro übersteigt. 1000 Euro zieht das Finanzamt (wie auch bei meinen Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit in der Anlage N) von sich aus ab. Oder?

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                        #12
                        AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Kein Lohnsteuerabzug bei 3.716 € in drei Monaten?

                        Studenten-Werkvertrag, waren aber 6 Monate und es wurde keine Lohnsteuer abgezogen!

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                          #13
                          AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

                          Zitat von hardy.b Beitrag anzeigen
                          Studenten-Werkvertrag
                          Ach so. Ich dachte als Arbeitnehmer.

                          (Der Begriff Lohn ist dann allerdings auch irreführend!)

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                            #14
                            AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

                            Hallo,

                            ich bin bisher davon ausgegengen, daß der Unterhalt an > 25jährige Kinder nur als außergewöhnliche Belastung angegeben werden kann.
                            Weiterhin habe ich gelesen, daß in diesem Fall die zumutbare Belastung bei Unterhaltleistungen entfällt....hmm nur wie soll man Elster
                            in der Eingabe diesen Zustand mitteilen?? Bei mir wird in der Berechnung die zumutbare Belastung berücksichtigt.
                            Kann man Unterhaltszahlungen also doch in der Anlage "Unterhalt" eingeben ???

                            Danke für eure Antwort,

                            Beste Grüsse,
                            Dirk

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Unterhalt studierender Kinder über 25 jahre

                              Kann man Unterhaltszahlungen also doch in der Anlage "Unterhalt" eingeben ???
                              Natürlich gibt man Unterhaltszahlungen für Kinder ab 25 Jahre in der Anlage Unterhalt an, wo sonst?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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