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Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

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    Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

    Hallo wertes Gemeinschaft,

    habe schon einiges Mal hier tolle Hilfen gelesen, zu meinem aktuellen Thema jedoch nichts direkt passendes gefunden. Daher dachte ich mir: Fix anmelden und nachfragen

    Ich habe für mein Büro sowohl Waren als auch Dienstleistungen für mein Büro zur eigenen Nutzung eingekauft (kein Weiterverkauf). Einzelne Rechnungen liegen im Bereich 2000-3000€.
    Dazu gehören:
    PCs
    Tablets
    PC-Installationsservice (via VPN) bzw. PC-Fernwartung
    Möbel

    Leider habe ich einen schwierigen Fehler gemacht und die Umsatzsteuer mitbezahlt. Nun versuche ich diese erstattet zu bekommen.

    Aber diese erworbenen Güter und Dienstleistungen: Wo trage ich diese in die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2015 ein? Unter welcher Ziffer oder in welcher/n Zeile(n)? Ich wusele in der Anlage UR herum, bin jedoch nicht sicher ob/wo dies reingehört.

    #2
    AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

    Du erwartest wahrscheinlich dass wir davon ausgehen dass Du ausländische Umsatzsteuer bezahlt hast. Wenn Du mit ElsterFormular arbeitest dann hast Du keine Chance, diese von einem deutschen Finanzamt wiederzukriegen.

    (Mit den Papierformularen übrigens auch nicht!)

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      #3
      AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

      Hallo!

      Ja, ich meine, dass ich die ausländische Steuer bezahlt habe. Aber nein - ich gehe nicht davon aus, diese über Elster wiederzuerlangen. Das läuft schon über die bzst.de
      Ich meine nur doch diese Werte auch in der Umsatzsteuererklärung angeben zu müssen obgleich es nicht der Dt. Umsatzsteuer unterliegt. Oder irre ich mich gerade gewaltig und ich muss gar nichts angeben?

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        #4
        AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

        Zitat von eStorm Beitrag anzeigen
        obgleich es nicht der Dt. Umsatzsteuer unterliegt
        Warum unterliegt das nicht der deutschen Umsatzsteuer? Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen.

        Wie isses mit § 1 Abs. 1 Nr. 5?

        http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html

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          #5
          AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

          Ich merke schon, dass nach 12 Stunden im Büro mein Gehirn nicht mehr so richtig arbeitet wie es soll und ich gerade in den "völlig geistlos"-Modus geschaltet habe. Vielleicht kannst du mir ja in der Grundlage weiterhelfen?

          Also... Grundgedanke:
          Ich kaufe für 1000€ (netto) Waren&Dienstleistungen im EU-Ausland ein.
          Dort habe ich eine Umsatzsteuer von z.B. 20% bezahlt => 200€ USt.
          Diese USt. hole ich mir jetzt über die bzst => vom ausländischen Finanzamt wieder.
          Hab also für 1000€ netto Waren eingekauft.
          Muss ich darauf jetzt 19% USt. zahlen? Als Unternehmer kaufe ich doch auch in Deutschland zum Nettopreis ein (nach Vorsteuerabzug)?

          (Wo) muss ich denn jetzt die 1000€/1200€ in der Umsatzsteuererklärung angeben?

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            #6
            AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

            Zitat von eStorm Beitrag anzeigen
            (Wo) muss ich denn jetzt die 1000€/1200€ in der Umsatzsteuererklärung angeben?
            Zeile 9 der Anlag UR.

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              #7
              AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

              Danke für die klare Antwort!

              Heisst das aber auch, dass ich im Prinzip im ggs. zu Einkäufen im Inland doch Umsatzsteuer, nur halt die Deutsche entrichten muss?

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                #8
                AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

                Zitat von eStorm Beitrag anzeigen
                Heisst das aber auch, dass ich im Prinzip im ggs. zu Einkäufen im Inland doch Umsatzsteuer, nur halt die Deutsche entrichten muss?
                Nein, auch bei Einkäufen im Inland musst Du deutsche Umsatzsteuer entrichten. Und zwar an den Verkäufer.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

                  ...bin aber Vorsteuerabzugsberechtigt, kann somit die Vorsteuer abziehen....


                  EDIT:
                  Heisst also:
                  Innergemeinschaftlicher Erwerb zu 19% in Zeile 9 der Anlag UR
                  UND gleichzeitig in
                  Vorsteuer (USt-Erklärung Zeile 62 / Ziff. 320) ?
                  Zuletzt geändert von eStorm; 28.05.2016, 00:04.

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                    #10
                    AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

                    Zitat von eStorm Beitrag anzeigen
                    Vorsteuer (USt-Erklärung Zeile 62 / Ziff. 320) ?
                    Eine Zeile weiter unten wäre richtig.

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                      #11
                      AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Fehlern - Umsatzsteuerjahreserklärung

                      Stimmt. Richtig. Stunde 14 im Büro. Zeit nach Hause zu gehen.
                      Danke Dir sehr für deine Hilfe für einen müden Geist

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