Hallo ich habe eine kleine Frage. Ich habe seit letzten Jahr eine Zusatzversicherung ( Zahn). Die möchte ich gerne in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Leider weiß ich nicht ob in Zeile 22 oder 27 der Anlage. Ich bin gesetzlich krankenversichert. Meine Steuer mache ich mit Elsterformular.
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AW: Zusatzversicherung (Zahn)
Gilt die Zeile 22 auch wenn die Zahnzusatzversicherung bei einen privaten Unternehmen ist ?
Steuerlich wirken sich solche Beiträge im Übrigen nur aus, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterhalb bestimmter Höchstgrenzen bleiben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Zusatzversicherung (Zahn)
Hallo muß mich heute zum obigen Thema nochmal melden.Also in der Anleitung zur Einkommenssteuererklärung ,( das ist die Anleitung die die Finanzämter rausgeben ) steht bezüglich Zusatzversicherungen folgendes:
Beiträge für Wahlleistungen und zu Zusatzversicherungen an die gesetzliche Krankenversicherung tragen Sie bitte in der Zeile 22, an die private Krankenversicherungen / Pflegeversicherung in den Zeilen 27 u. 28 ein.
Mein Beitrag für die Zahnzusatzversicherung geht an eine private Versicherung. Deshalb bin ich jetzt verwirrt ob mein Beitrag nicht doch in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand muß. Grüße
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AW: Zusatzversicherung (Zahn)
Es ist objektiv völlig gleichgültig, wo du das reinschreibst. Du darfst es auch in Zeile 27 eintragen, nur nicht zweimal!
Dass die Zeile 2-fach vorhanden ist, was nicht sein müsste, hat meines Erachtens hauptsächlich damit zu tun,
dass die Beiträge zur privaten inländischen Krankenversicherung bis 2014 auf Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt werden mussten,
während die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung schon immer auf Seite 1 erklärt werden mussten.
Steuerlich werden solche Beiträge immer gleich behandelt. Das kannst du über die Berechnung sehen, wenn du die Höchstbeträge bei der Basisversicherung nicht überschreitest.
Liegst du über den Höchstbeträgen, kannst du dir den Eintrag auch schenken!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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