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    Beiträge Künstlersozialkasse

    Hallo ich bin als Künstler über die Künstlersozialkasse Renten ,Kranken und Pflegeversichert. Versichert bin ich als Pflichtversicherter. Meine Steuererklärung erledige ich mit Elster Formular. Meine Rentenversicherungsbeiträge trage ich in Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 6 ein und zwar nur meine eigenen an die Künstlersozialkasse gezahlten Beiträge. Das ist scheinbar auch richtig. Was mich aber richtig zur Verzweiflung treibt sind die Eintragungen für die Krankenversicherungsbeiträge und die Pflegeversicherungsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Künstlersozialkasse hat mir eine Bescheinigung zugeschickt, in der die Beiträge für die Kranken u. Pflegeversicherung drinstehen die elektronisch an das Finanzamt gesendet wurden. Diese gemeldeten elektronischen Beträge enthalten aber nur meine selbst gezahlten Beiträge für die Kranken u. Pflegeversicherung. Diese Beiträge würde ich in die Zeilen 16 u. 18 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Die Frage ist welche Beiträge trage ich dort ein, nur meine eigenen gezahlten Beiträge oder die eigenen Beiträge + den Zuschuss den die Künstlersozialkasse für die Kranken und Pflegeversicherung gezahlt hat. In Zeile 21 wird nämlich nach diesen Zuschüssen gefragt. Ich bin ein wenig ratlos, tendiere aber dazu nur meine eigenen gezahlten Beiträge in Zeilen 16 u. 18 einzutragen und die Zeile 21 frei zulassen. Das Finanzamt arbeitet sicherlich mit den elektronisch gemeldeten Zahlen und in dieser Bescheinigung werden keine Zuschüsse aufgeführt. Vielleicht haben ja andere schon Erkentnisse bezüglich dieser Thematik und könnten sie mitteilen.

    #2
    AW: Beiträge Künstlersozialkasse

    Sind die Ergebnisse aus der Forensuche unbrauchbar?

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      #3
      AW: Beiträge Künstlersozialkasse

      Die Ergebnisse aus der Forensuche habe ich mir durchgelesen. Das Problem ist das dort keine einheitliche Linie erkennbar ist wie die Beiträge eingetragen werden. Wo sie eingetragen werden ist mir klar nur nicht in welcher Form. Nur selbst gezahlte Beiträge oder selbst gezahlte Beiträge + Zuschüsse der Künstlersozialkasse. Es gibt keine einheitliche Linie was eigentlich nicht sein kann.

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        #4
        AW: Beiträge Künstlersozialkasse

        Keiner mehr hier der weiss, wie das korrekt eingetragen wird ?

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          #5
          AW: Beiträge Künstlersozialkasse

          Vielleicht hilft dir dieser Beitrag weiter:

          http://www.stb-web.de/news/article.php/id/7402

          - - - Aktualisiert - - -

          Hier noch ein Link mit konkreter Anleitung:

          http://www.virgomedia.de/seiten/kuen...mensteuer.html

          Man findet das im Übrigen alles auch selbst, wenn man denn sucht!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Beiträge Künstlersozialkasse

            Also der zweite Link kann nicht stimmen, denn in Zeile 9 der Anlag kommen Arbeitgeberanteile im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigiung rein. Das trifft auf mich auch nicht zu. Zeile 5 für die Rentenversicherung trifft auch nicht zu. Die Beiträge für die Rentenversicherung zur Künstlersozialkasse sind keine Beiträge zu einer berufständigen Versorgungseinrichtung. Für mich trifft Zeile 6 bei der Rentenversicherung zu, das habe ich auch gar nicht gefragt. Mich interessieren die Beiträge für die KV und PV. Wenn ich die so eintrage passiert dass, was im ersten Link von der Steuerberaterin aufgezeigt wurde. Ich trage in Zeile 16 zb. meinen eigenen Beitrag für die KV ein und in Zeile 21 den Zuschuss der Künstlersozialkasse. Im Regelfall ist das ein Nullsummenspiel und so vom Gesetzgeber nicht gewollt, weil dann mein absetzbarer Betrag gleich 0 ist. Also der zweite Link ist völlig untauglich und auch inhaltlich falsch. Ich trage in Zeile 16 u. 18 einfach meine eigenen gezahlten Beiträge ein und schicke die elektronisch gemeldeten Beiträge mit, denn dort sind nur meine eigenen gemeldeten Beiträge enthalten. Ansonsten mal an die Softwareersteller fürs nächste Jahr hinsetzen und Hausaufgaben machen , auch wenn die Anzahl der Künstlersozialkasse Versicherten ziemlich klein ist und keine Lobby hat. Sorry mußte mich mal auskotzen.
            Ansonsten vielen Dank für die Bemühungen

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              #7
              AW: Beiträge Künstlersozialkasse

              Es könnte auch am Inhalt der Bescheinigung liegen. In einer Lohnsteuerbescheinigung gibt ein Arbeitgeber bei der Rentenversicherung z. B. sowohl den Arbeitgeber- wie den Arbeitnehmeranteil an

              und wenn jemand freiwillig krankenversichert ist, wird der Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenso bescheinigt wie der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss.

              Wenn in dem 2. Link die Zeilenangaben nicht stimmen bzw. aktualisiert wurden, was ich nicht überprüft habe, dann genügt doch ein Blick in die Ausfüllhilfe von ElsterFormular:

              Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder als Nichtarbeitnehmer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten (z. B. selbständige Hebammen und Künstler), tragen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bitte in Zeile 6 ein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Beiträge Künstlersozialkasse

                Ok , vielen Dank. Ich werde es als Kompromiss behandeln , da es anders nicht geht. In zeile 6 kommen die bescheinigten Rentenversicherungsbeiträge rein und zwar nur die die ich gezahlt habe. In Zeile 16 meine KV und in Zeile 18 meine PV und zwar auch nur die die ich gezahlt habe. Zeile 21 lasse ich frei. Als Nachweis schicke ich die elektronisch gemeldeten Beträge als Kopie mit. Weiterhin als Kopie meine Jahresmeldung über meine gezahlten Beiträge bei der Künstlersozialkasse. Dort steht dann auch der Gesamtbeitrag den die Künstlersozialkasse gezahlt hat für ( RV KV PV ) drin. Sollte das Finanzamt diese Werte gebrauchen können bitte schön. Es ist nur traurig das man sich so seine Sachen zusammenreimen muß und es scheinbar keine feste Regelung gibt , wie es eingetragen werden muß. Mit freundlichen Grüßen

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