Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe folgende Frage:
mein Mann hat ein Kind das 2008 das 18. Lebensjahr vollendet hat und in den USA lebt. Im betreffenden Bundesstaat der USA besteht Unterhaltspflicht bis zum 21.Lebensjahr. Kontakt zu dem Kind besteht keiner, Unterhalt wird regelmaessig gezahlt. Ob sich das Kind in Schulausbildung befindet ist nicht bekannt, da auch zu der Mutter dort kein Kontakt besteht.
Weiss hier jemand, ob das Finanzamt bei der Steuererklaerung auch weiterhin den Kinderfreibetrag fuer das volle Jahr anerkennt, wenn ich einen Ausdruck beifuege aus dem hervorgeht, dass die Unterhaltspflicht bis zum 21. Lebensjahr besteht, oder muss zwingend notwendig eine Schulbescheinigung oder aehnliches beigefuegt werden?
Danke.
SN41
ich bin neu hier im Forum und habe folgende Frage:
mein Mann hat ein Kind das 2008 das 18. Lebensjahr vollendet hat und in den USA lebt. Im betreffenden Bundesstaat der USA besteht Unterhaltspflicht bis zum 21.Lebensjahr. Kontakt zu dem Kind besteht keiner, Unterhalt wird regelmaessig gezahlt. Ob sich das Kind in Schulausbildung befindet ist nicht bekannt, da auch zu der Mutter dort kein Kontakt besteht.
Weiss hier jemand, ob das Finanzamt bei der Steuererklaerung auch weiterhin den Kinderfreibetrag fuer das volle Jahr anerkennt, wenn ich einen Ausdruck beifuege aus dem hervorgeht, dass die Unterhaltspflicht bis zum 21. Lebensjahr besteht, oder muss zwingend notwendig eine Schulbescheinigung oder aehnliches beigefuegt werden?
Danke.
SN41
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