AW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten
Vielen Dank - ich werde zum Steuerberater gehen :-)
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Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten
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Ein Gast antwortete
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AW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten
Woher bekomme ich also die AfA?
Wenn noch nie AfA beansprucht wurde, wird es sicher vernünftig sein, linear abzuschreiben, selbst wenn die degressive AfA zulässig gewesen wäre.
Das ist aber alles kein Thema von ElsterFormular, sondern Steuerrecht. Steuerberatung dürfen wir hier nicht leisten!
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
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AW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten
Zitat von Güldenstern Beitrag anzeigenHallo,
ich bin mir unsicher hinsichtlich des Betrages, den ich unter abzugsfähige Werbungskosten (Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung) angeben muss.
Ich habe zum 01. März 2015 eine Eigentumswohnung (Baujahr 1989) geerbt, die vermietet ist.
Der Kaufpreis 1989 war 150.000 DM (76.694 Euro).
Soweit ich weiß, muss ich folgende Angaben machen:
degressiv
1,25 %
wie 2014
Muss ich als Betrag also 76.694 * 1,25 % * 10/12 = 798,90 Euro angeben?
Danke.
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Zitat von Güldenstern Beitrag anzeigenDanke für die schnelle Antwort.
Der Erblasser hat zuletzt 2004 Steuererklärung gemacht und da war die Wohnung nicht vermietet sondern selbstgenutzt.
Woher bekomme ich also die AfA?
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Ein Gast antworteteAW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten
Danke für die schnelle Antwort.
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDu musst die AfA des Erblassers einfach fortführen. Wie hoch die war, kann dir hier niemand sagen, woher auch?
Woher bekomme ich also die AfA?
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AW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten
Ich habe zum 01. März 2015 eine Eigentumswohnung (Baujahr 1989) geerbt, die vermietet ist.
Der Ansatz von 10 Monaten für 2015 ist korrekt.
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Ein Gast erstellte das Thema Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten.Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten
Hallo,
ich bin mir unsicher hinsichtlich des Betrages, den ich unter abzugsfähige Werbungskosten (Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung) angeben muss.
Ich habe zum 01. März 2015 eine Eigentumswohnung (Baujahr 1989) geerbt, die vermietet ist.
Der Kaufpreis 1989 war 150.000 DM (76.694 Euro).
Soweit ich weiß, muss ich folgende Angaben machen:
degressiv
1,25 %
wie 2014
Muss ich als Betrag also 76.694 * 1,25 % * 10/12 = 798,90 Euro angeben?
Danke.
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