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Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten

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  • Güldenstern
    Ein Gast antwortete
    AW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten

    Vielen Dank - ich werde zum Steuerberater gehen :-)

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten

    Woher bekomme ich also die AfA?
    Du musst in jedem Fall den Kaufpreis in Bodenwertanteil und Gebäudewertanteil aufteilen. Manchmal lässt sich das aus den ursprünglichen Kaufverträgen ablesen.

    Wenn noch nie AfA beansprucht wurde, wird es sicher vernünftig sein, linear abzuschreiben, selbst wenn die degressive AfA zulässig gewesen wäre.

    Das ist aber alles kein Thema von ElsterFormular, sondern Steuerrecht. Steuerberatung dürfen wir hier nicht leisten!

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten

    Zitat von Güldenstern Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin mir unsicher hinsichtlich des Betrages, den ich unter abzugsfähige Werbungskosten (Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung) angeben muss.

    Ich habe zum 01. März 2015 eine Eigentumswohnung (Baujahr 1989) geerbt, die vermietet ist.

    Der Kaufpreis 1989 war 150.000 DM (76.694 Euro).

    Soweit ich weiß, muss ich folgende Angaben machen:

    degressiv
    1,25 %
    wie 2014

    Muss ich als Betrag also 76.694 * 1,25 % * 10/12 = 798,90 Euro angeben?

    Danke.
    Du hast vergessen , dass der Grund - und Bodenanteil noch abgezogen werden muss.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Güldenstern Beitrag anzeigen
    Danke für die schnelle Antwort.

    Der Erblasser hat zuletzt 2004 Steuererklärung gemacht und da war die Wohnung nicht vermietet sondern selbstgenutzt.

    Woher bekomme ich also die AfA?
    Wenn die Wohnung bisher noch nie vermietet wurde, dann musst du bzw. dein Steuerberater sie selbst ermitteln.

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  • Güldenstern
    Ein Gast antwortete
    AW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten

    Danke für die schnelle Antwort.

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Du musst die AfA des Erblassers einfach fortführen. Wie hoch die war, kann dir hier niemand sagen, woher auch?
    Der Erblasser hat zuletzt 2004 Steuererklärung gemacht und da war die Wohnung nicht vermietet sondern selbstgenutzt.

    Woher bekomme ich also die AfA?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten

    Ich habe zum 01. März 2015 eine Eigentumswohnung (Baujahr 1989) geerbt, die vermietet ist.
    Du musst die AfA des Erblassers einfach fortführen. Wie hoch die war, kann dir hier niemand sagen, woher auch?

    Der Ansatz von 10 Monaten für 2015 ist korrekt.

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  • Güldenstern
    Ein Gast erstellte das Thema Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten.

    Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung: abzugsfähige Werbungskosten

    Hallo,

    ich bin mir unsicher hinsichtlich des Betrages, den ich unter abzugsfähige Werbungskosten (Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung) angeben muss.

    Ich habe zum 01. März 2015 eine Eigentumswohnung (Baujahr 1989) geerbt, die vermietet ist.

    Der Kaufpreis 1989 war 150.000 DM (76.694 Euro).

    Soweit ich weiß, muss ich folgende Angaben machen:

    degressiv
    1,25 %
    wie 2014

    Muss ich als Betrag also 76.694 * 1,25 % * 10/12 = 798,90 Euro angeben?

    Danke.
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