Hallo!
Ich hätte im Rahmen meiner ESt-Erklärung zwei Fragen zur Anlage Kind. Vorab-Infos: Meine Partnerin und ich haben ein gemeinsames Kind, leben zusammen, sind nicht verheiratet. Ich bin Alleinverdiener, wir werden steuerlich nicht zusammen veranlagt.
1. "Anspruch auf Kindergeld und vergleichbare Leistungen für 2015": Das Kindergeld wurde auf das Konto meiner Partnerin überwiesen. Ich nehme an, das ist irrelevant. Aber: Trage ich hier den kompletten Betrag ein oder nur die Hälfte?
2. Z. 73: Ich habe sämtliche Kinderbetreuungskosten in Höhe von ca. 1500 Euro alleine getragen und möchte diese auch (zu 2/3) alleine absetzen. Funktioniert dies automatisch oder ist hier ein Antrag beider Elternteile nötig?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Michael
Ich hätte im Rahmen meiner ESt-Erklärung zwei Fragen zur Anlage Kind. Vorab-Infos: Meine Partnerin und ich haben ein gemeinsames Kind, leben zusammen, sind nicht verheiratet. Ich bin Alleinverdiener, wir werden steuerlich nicht zusammen veranlagt.
1. "Anspruch auf Kindergeld und vergleichbare Leistungen für 2015": Das Kindergeld wurde auf das Konto meiner Partnerin überwiesen. Ich nehme an, das ist irrelevant. Aber: Trage ich hier den kompletten Betrag ein oder nur die Hälfte?
2. Z. 73: Ich habe sämtliche Kinderbetreuungskosten in Höhe von ca. 1500 Euro alleine getragen und möchte diese auch (zu 2/3) alleine absetzen. Funktioniert dies automatisch oder ist hier ein Antrag beider Elternteile nötig?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Michael
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