Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zwei Lohnsteuerbescheinigungen für ähnliche Zeiträume

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zwei Lohnsteuerbescheinigungen für ähnliche Zeiträume

    Liebes Elster-Forum,

    Ich arbeitete 2015 für ein Unternehmen von 01.01-31.08. Hinzu kommt, dass ich von diesem im Zeitraum vom 01.06-31.08 Insolvenzgeld erhielt.
    Für 2015 liegen mir nun Zwei Lohnsteuerbescheinigungen vor.
    Erstere von 01.01.-31.06. und Zweitere von 01.01-31.08. Zweitere enthält den vom Arbeitgeber tatsächlich bezahlten Betrag.

    Wird Erstere dadurch hinfällig?

    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe und Unterstützung,
    Ümit
    Zuletzt geändert von Mit_Ue; 31.05.2016, 02:04.

    #2
    AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen für ähnliche Zeiträume

    Woher sollen wir das denn wissen?
    Du musst doch wissen, wieviel Arbeitslohn dir dein Arbeitgeber gezahlt hat.
    Wenn dir dein Arbeitgeber so viel Arbeitslohn wie auf der 2. Bescheinigung steht gezahlt hat, dann sollte doch auch nur diese richtig sein, oder?
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen für ähnliche Zeiträume

      stimmt, könnt ihr nicht.

      Hab das denken wohl aufgehört letzte Nacht...

      Danke für die Antwort!

      Kommentar


        #4
        AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen für überlappende Zeiträume

        Hallo Ümit,

        Sie waren im Veranlagungszeitraum 2015 vom 01.01. - 31.08. bei Ihrem ersten Arbeitgeber beschäftigt.
        In dieser Zeit haben Sie mindestens in einem Zeitraum (U=1) Lohnersatzleistungen in Form von Insolvenzgeld bezogen.
        Eine Bescheinigung für steuerliche Zwecke der zuständigen Agentur für Arbeit liegt Ihnen seit ca. Mitte April vor.
        Damit sind Sie erklärungspflichtig bis zum Abgabetermin 31.05.2016.
        Sie erhielten in den letzten Monaten der Beschäftigung kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen, sondern Lohnersatzleistung. Ihr lohnsteuerpflichtiges Entgelt entspricht also lediglich Ihrem Steuerbrutto bis zur Anordnung der vorläufigen Insolvenz (01.01. - 31.06. ?)
        Ihrer Einkommensteuererklärung ist folglich die Bescheinigung für den Zeitraum 01.01. - 31.08. mit U=1 und dem gekürzten Steuerbrutto zugrunde zu legen. Diese sollte die zeitlich zuletzt übermittelte sein.
        Alle anderen Bescheinigungen führen zu Ihren Lasten zur Versteuerung nicht bezogener Einkünfte zzgl. Insolvenzgeld
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

        Kommentar


          #5
          AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen für ähnliche Zeiträume

          Vielen Dank Herr Cremer, Ihre Antwort hat mir sehr geholfen!

          mit freundlichen Grüßen,

          Ümit

          Kommentar

          Lädt...
          X