Hallo,
meine Frage:
Für 2008 habe ich als AN Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt. Hierfür gebe ich eine Anlage N ab. Die WK übersteigen den Pauschbetrag nicht, somit gilt dieser. Soweit, so gut.
Dann habe ich diesen Job zugunsten eines Studiums aufgegeben: Zweitstudium, somit WK. Hierfür sind mir Aufwendungen in Höhe von ca. 800 Euro entstanden. Also unter dem Pauschbetrag.
meine Frage:
Muss ich zweimal die Anlage N abgeben? Einmal für den Job, einmal fürs Studium?? Weil die WK fürs Studium ja in keinem Zusammenhang zu meiner beruflichen Tätigkeit standen. Und wenn ja, was trag ich in die Anlage N des Studiums denn ein? Arbeitgeber: Uni?? Einkommen: 0??
Vielen Dank schonmal.
meine Frage:
Für 2008 habe ich als AN Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt. Hierfür gebe ich eine Anlage N ab. Die WK übersteigen den Pauschbetrag nicht, somit gilt dieser. Soweit, so gut.
Dann habe ich diesen Job zugunsten eines Studiums aufgegeben: Zweitstudium, somit WK. Hierfür sind mir Aufwendungen in Höhe von ca. 800 Euro entstanden. Also unter dem Pauschbetrag.
meine Frage:
Muss ich zweimal die Anlage N abgeben? Einmal für den Job, einmal fürs Studium?? Weil die WK fürs Studium ja in keinem Zusammenhang zu meiner beruflichen Tätigkeit standen. Und wenn ja, was trag ich in die Anlage N des Studiums denn ein? Arbeitgeber: Uni?? Einkommen: 0??
Vielen Dank schonmal.
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