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WK als Studentin

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    WK als Studentin

    Hallo,

    meine Frage:

    Für 2008 habe ich als AN Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt. Hierfür gebe ich eine Anlage N ab. Die WK übersteigen den Pauschbetrag nicht, somit gilt dieser. Soweit, so gut.

    Dann habe ich diesen Job zugunsten eines Studiums aufgegeben: Zweitstudium, somit WK. Hierfür sind mir Aufwendungen in Höhe von ca. 800 Euro entstanden. Also unter dem Pauschbetrag.


    meine Frage:

    Muss ich zweimal die Anlage N abgeben? Einmal für den Job, einmal fürs Studium?? Weil die WK fürs Studium ja in keinem Zusammenhang zu meiner beruflichen Tätigkeit standen. Und wenn ja, was trag ich in die Anlage N des Studiums denn ein? Arbeitgeber: Uni?? Einkommen: 0??

    Vielen Dank schonmal.

    #2
    AW: WK als Studentin

    Die Anlage N gibt es elsterunabhängig nur einmal pro Steuerpflichtigem, hier sind also alle damit im Zusammenhang stehenden Angaben einzutragen.

    Auch der Werbungskostenpauschbetrag wird nur einmal für das Kalenderjahr gewährt. In der Summe wird es sich also ausgleichen.

    Werbungskosten ohne entsprechende Einnahmen können sich nur auswirken, wenn dadurch ein Verlust entsteht, der mit anderen Einkunftsarten oder in ein anderes Jahr übertragen werden könnte.

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