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Pauschbetrag für Aufwendung für Verpflegung

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    Pauschbetrag für Aufwendung für Verpflegung

    Ich wollte die Zeilen 81-84 ausfüllen und bräuchte bitte Hilfe. Ich hatte in 2015 für ca. 5 Monate eine zweite Wohnung in der Nähe meiner Arbeitsstelle.
    1. Was sind die An und Abreisetage? sind das die Tage in den 3 Monaten oder die An-und Abreisetage wöchentlich
    2. Zeile 82: da Ich unter der Woche nicht im Lebensmittelpunktwohnung war gebe ich da 24 Stunden. Oder?
    3. Zeile 83: Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung: Da gebe ich null ein, da ich vom Arbeitgeber für diese Zeit als Verpflegung nichts bekommen hab. Oder?

    Vielen Dank im Vorraus

    Wäre Super wenn ich eine Antwort bekomme

    #2
    AW: Pauschbetrag für Aufwendung für Verpflegung

    Ich hatte in 2015 für ca. 5 Monate eine zweite Wohnung in der Nähe meiner Arbeitsstelle.
    Das liest sich eher wie doppelte Haushaltsführung und nicht wie Auswärtstätigkeit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Pauschbetrag für Aufwendung für Verpflegung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das liest sich eher wie doppelte Haushaltsführung und nicht wie Auswärtstätigkeit.
      Ja genau
      ich wollte die Werbungskosten bei doppeltter Haushalsführung beantragen und dachte dass man da Pauschbetrag für Aufwendung für Verpflegung bei doppelter Haushaltsführung beantragen kann.
      oder ist das total falsch

      Kommentar


        #4
        AW: Pauschbetrag für Aufwendung für Verpflegung

        ... Pauschbetrag für Aufwendung für Verpflegung bei doppelter Haushaltsführung beantragen kann. oder ist das total falsch
        Die doppelte Haushaltsführung hast du in den Zeilen 61 ff der Anlage N erklärt. Da gibst du ja auch die wöchentlichen Familienheimfahrten sowie die erste und die letzte Fahrt an.

        Verpflegungsmehraufwand wird höchstens für 3 Monate wie bei Auswärtstätigkeit akzeptiert. Also gilt das dann mit den An- und Abreisetagen wochenweise und unter der Woche dann 24 Stunden.

        Kürzungen wegen Mahlzeitengestellung kannst du auch leer lassen, wenn du vom Arbeitgeber keine Verpflegung bekommen hast.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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