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Jahr nach Tod

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    #16
    AW: Jahr nach Tod

    Nun, ich leiste mir auch alle paar Jahre so eine kommerzielle Steuersoftware, wenn auch nur für Testzwecke. Für echte Erklärungen verwende ich sie allerdings nicht.

    Wirklich überzeugt hat mich noch kein Programm. Erstens brauche ich mindestens doppelt so lange, um damit eine Erklärung zu erstellen,
    zweitens habe ich immer wieder kleinere Programmierfehler gefunden. Da musste ich dann schon das Herstellerforum besuchen, um herauszufinden,
    wie die zu umgehen waren.

    Manche Hersteller bieten leider auch nur für 2 oder 3 Jahre Updates. Antragsveranlagungen für frühere Jahre lassen sich dann nicht mehr elektronisch übermitteln,
    weil der ElsterRichClient hoffnungslos veraltet ist. Nicht gut für die Späteinreicher.

    Aber es bleibt jedem überlassen, ob er Geld für eine Steuersoftware ausgibt oder nicht.

    Das steuerliche Ergebnis war bei meinen Testerklärungen am Schluss immer identisch, da haben auch die vielen ganz legalen Steuertipps nichts daran geändert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Jahr nach Tod

      Mir ist bei einigen Softwareprodukten negativ aufgefallen, dass nach der Abarbeitung des "Interview-Modus" in der Anlage N eine Menge Werbungskosten als "Pauschale" aufgetaucht sind:

      - Arbeitsmittel pauschal
      - Arbeitskleidung pauschal
      - Telefonkosten pauschal
      - sonstige Werbungskosten pauschal

      Die "Pauschalen" sind sogar zusätzlich enthalten gewesen obwohl zu den einzelnen Punkten schon echte Aufwendungen eingegeben wurden.

      Blöd nur, dass es diese "Pauschalen" im Einkommensteuergesetz nicht gibt. Der Ansatz solcher Pauschalen durch ein Steuerprogramm ist für mich daher schon Anstiftung zur Steuerhinterziehung. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Programme zumeist von Personen benutzt werden, welche selber keine oder nur geringe Ahnung vom Steuerrecht haben und daher nicht einmal merken/wissen dass sie falsche Angaben in ihrer Erklärung gemacht haben.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #18
        AW: Jahr nach Tod

        Bei meiner Software ist das nicht so. Die Kontoführungsgebühren von 16 € sind eingetragen. Ansonsten wird in Hilfstexten auf die Nichtbeanstandsgrenze von 100€, einmalig, hingewiesen. Aber automatische Voreintragungen gibt es nicht .
        Meine Erklärung geht auch raus mit Elster nur halt alles im Hintergrund.
        Ich mache keine Werbung. Hatte schon immer die zwei dicken DIN 5 Ordner mit Ergänzungs-Austauschblätter. Als dann die Software auf den Markt kam. bin ich bei der Firma geblieben.

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