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    Verwirrung

    Hallo, ich habe meine Steuererklärung via Elster erstellt und als Studentin ein Kleingewerbe angemeldet (Nebenverdienst) und mache Gebrauch von Kleinunternehmerregelung. Mein Einkommen übersteigt insgesamt keine 8000€ und trotzdem muss ich eine Steuervorrauszahlung in Höhe von 199€ zahlen.
    Ist dem Finanzamt hier ein Fehler unterlaufen?

    Danke im Vorraus

    #2
    AW: Verwirrung

    Lohnersatzleitungen ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Verwirrung

      Danke für die Antwort. Nein , ich empfange KEINERLEI weiteren Zahlungen- also auch keine Lohnersatzzahlungen.

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        #4
        AW: Verwirrung

        Zitat von Marry1234 Beitrag anzeigen
        Hallo, ich habe meine Steuererklärung via Elster erstellt und als Studentin ein Kleingewerbe angemeldet (Nebenverdienst) und mache Gebrauch von Kleinunternehmerregelung. Mein Einkommen übersteigt insgesamt keine 8000€ und trotzdem muss ich eine Steuervorrauszahlung in Höhe von 199€ zahlen.
        Ist dem Finanzamt hier ein Fehler unterlaufen?

        Danke im Vorraus
        Dann prüfe mal Deinen Bescheid, oder lass ihn prüfen. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein macht das gern. Vergesse die Rechtsbehelfsfrist nicht!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Verwirrung

          Hallo,

          >>>ein Kleingewerbe angemeldet (Nebenverdienst)

          Und das kann natürlich zu einer Vorauszahlung führen.
          Ich vermute mal, dass das Unternehmen noch nicht das ganze Jahr über betrieben wurde. Das Finanzamt rechnet jetzt hoch wie viel Einkommen - und somit Steuern - im folgenden Jahr anfallen, und fordert eine entsprechende Vorauszahlung.

          @Picard777: Kann es sein, dass du nicht gesehen hast, dass es NICHT um eine Steuernachzahlung geht, sondern um eine Vorauszahlung? (bei mir war es beim ersten Lesen jedenfalls so)

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Verwirrung

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            @Picard777: Kann es sein, dass du nicht gesehen hast, dass es NICHT um eine Steuernachzahlung geht, sondern um eine Vorauszahlung? (bei mir war es beim ersten Lesen jedenfalls so)

            Stefan
            Danke Stefan, hatte ich zwar gelesen, aber trotzdem durcheinander gebracht.

            Den Hinweis mit der Hochrechnung kann gut passen. Eine andere Variante könnte sein, dass der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf Seite 5 aber nicht nur die voraussichtlichen Einkünfte des Betriebseröffnungsjahres, sondern zusätzlich auch des Folgejahres abfragt. Wenn da die Zahlen unterschiedlich angegeben sind, kann das mit den Vorauszahlungen schon passen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Verwirrung

              Wir hier können nur raten.
              Mit Elster hat das Thema auch nichts zu tun.

              Also : Finanzamt oder Steuerberater fragen!
              Mfg

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