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Notwendige Arzneimittel absetzbar

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    Notwendige Arzneimittel absetzbar

    Hallo,

    meine Frau hat einen zu hohen Augendruck und muss daher täglich Tropfen nehmen. Alle paar Monate bekommt Sie daher von Ihrem Arzt ein Rezept und kauft die notwendigen Augentropfen.

    Sind diese Rechnungen absetzbar? Falls ja, in welcher Anlage?

    Danke und Gruß,
    Alex

    #2
    AW: Notwendige Arzneimittel absetzbar

    Hauptbogen Zeile 67. Ob sich das allerdings steuerlich auswirkt, ist wegen der zumutbaren Eigenbelastung eine ganz andere Frage.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Notwendige Arzneimittel absetzbar

      Die zumutbare Eigenbelastung lässt sich hier berechnen:

      https://www.steuertipps.de/gesundhei...tung-berechnen
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Notwendige Arzneimittel absetzbar

        Hallo,

        danke für die schnellen Informationen und dem Link.

        Das wird wohl nichts mit den 6€ die die Augentropfen pro Quartal etwa kosten.... ;-)

        Gruß,
        Alex

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