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PC abschreiben nach Jobwechsel?

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    PC abschreiben nach Jobwechsel?

    Ich hatte in meinem früheren Beruf mein Laptop von der Steuer absetzen können (ganz). Nun habe ich mir Anfang 2014 ein neues Laptop gekauft und in 2014 33% abgesetzt (Abschreibung auf 3 Jahre) - und im Sommer Beruf gewechselt. Im neuen Job habe ich einen dienstlichen PC.
    Kann ich trotzdem das Laptop weiter abschreiben - denn gekauft wurde es ja als dienstlicher PC? Oder fällt das ersatzlos dann weg?

    #2
    AW: PC abschreiben nach Jobwechsel?

    Hallo ichbinda,

    das ist sicherlich keine Frage für ein Problem mit der elektronischen Steurerklärung.

    Deine Frage beantwortet dir mit Sicherheit ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein deines Vertrauens.

    Steuerberatung kann und darf dieses Anwenderforum gar nicht leisten.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: PC abschreiben nach Jobwechsel?

      Oder fällt das ersatzlos dann weg?
      Da liegst du gedanklich sicher nicht ganz falsch! Einen Teil des Jahres 2015 hast du das Teil ja noch beruflich genutzt. Aber wie schon vorher geschrieben: Steuerberatung gibt es hier nicht!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: PC abschreiben nach Jobwechsel?

        R 7.4 Abs. 8 EStR
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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