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Steuererklärung korrigieren mit Elster möglich? (Ausschüttungsgleiche Erträge)

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    Steuererklärung korrigieren mit Elster möglich? (Ausschüttungsgleiche Erträge)

    hi, ich(Arbeitnehmer, kath.) habe für die Eikommenssteuererklärung 2014 vergessen Ausschüttungsgleiche Erträge anzugeben. Steuerbescheid habe ich auch schon 2015 erhalten. So gibt man Ausschüttungsgleiche Eträge an(die sind die für die jetztige Steuereklärung 2015, also nur beispielhaft):
    Schreiben der Bank(für Beispiel 2015):
    http://i.imgur.com/kXgMAc4.png

    Eintragugn in Elster(für Beispiel 2015):
    Zeile 13, ggf. 0
    Zeile 14: 0
    Zeile 15: 138
    Zeile 51: 4,08 (links, lt. Bescheinigungen)
    Quelle: https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post213185

    Für das Jahr 2014 habe ich jedoch die Günstigerprüfung angekreutzt & auch schon Werte bei Zeile 7(Kapitalertäge lt. Steuerbescheinigungen) & 12(in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag von Feldern 7-11) stehen:
    http://imgur.com/xM****N

    Wie trage ich jetzt die vergessenen Ausschüttungsgleichen Erträge von 2014 dazu? Die Beträge der Ausschüttungsgleichen Erträge ist ganz ähnlich für 2014 gewesen. Wie würde ich sie jetzt in Elster eintragen? Kann die Steuererkärung dann einfach korrigiert nochmal an das Finanzamt senden mit Elster? Einfach so?
    Zeile 7: 1146 (1008+138)
    Zeile 15: 138
    Zeile 51: 1,08 (links, lt. Bescheinigungen)

    Dann hätte ich die 138 ja doppelt erfaßt.
    Zuletzt geändert von Pascal; 06.06.2016, 16:58.

    #2
    AW: Steuererklärung korrigieren mit Elster möglich? (Ausschüttungsgleiche Erträge)

    Dies ist ein Elster-Forum. Kein Forum für alles, was irgendwie mit Steuern und Finanzen zu tun hat.
    Es gibt keinerlei Zusammenhang deines Problems mit Elster bzw. ElsterFormular im Besonderen. Dies umso mehr, als deine Beiträge in diesem als auch einem anderen Forum erwarten lassen, dass dieser Thread etwas länger werden würde.

    Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
    Eintragugn in Elster(für Beispiel 2015):
    Zeile 13, ggf. 0
    Zeile 14: 0
    Zeile 15: 138
    Zeile 51: 4,08 (links, lt. Bescheinigungen)
    Interessant, du hattest 2015 keinerlei Kapitalerträge, die der inländischen Besteuerung unterlagen, während du sie 2014 noch hattest. Besitzt also nur deinen ETF, kein Sparbuch, kein Tagesgeld, kein Festgeld oder Sparbriefe.

    Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
    Für das Jahr 2014 habe ich jedoch die Günstigerprüfung angekreutzt & auch schon Werte bei Zeile 7(Kapitalertäge lt. Steuerbescheinigungen) & 12(in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag von Feldern 7-11) stehen:
    http://imgur.com/xM****N
    Das ist schön. Du hast also Kapitalerträge jenseits des Freibetrags erklärt und nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegende Erträge vergessen. Da ich davon ausgehe, dass der Bescheid für 2014 schon längst da ist, gibt es keinerlei Möglichkeit, eine korrigierte Erklärung über Elster einzureichen. Dein Ansprechpartner ist dein FA.

    Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
    Zeile 7: 1146 (1008+138)
    Zeile 15: 138
    Zeile 51: 1,08 (links, lt. Bescheinigungen)

    Dann hätte ich die 138 ja doppelt erfaßt.
    Das wäre ja auch Blödsinn, ausländische Erträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen, und daher in Z15 gehören, nochmal in Z7 einzutragen, als wären sie doch dem inländischen Steuerabzug ausgesetzt gewesen.
    Zuletzt geändert von neysee; 06.06.2016, 19:38.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung korrigieren mit Elster möglich? (Ausschüttungsgleiche Erträge)

      Da du den Bescheid ja schon erhalten hast, solltest du das ganze dem Finanzamt schriftlich mitteilen (="Selbstanzeige").
      Als Anlage zu deinem Schreiben dann ggfs. die korrigierte Anlage KAP, mindestens aber die Steuerbescheinigung.

      Elektronisch per Elster geht das nicht.

      Das Schreiben an das Finanzamt ggfs. mit dem Steuerberater abstimmen.

      Hier in diesem Forum gibt's keine Steuerberatung oder Rechtsberatung.
      Zuletzt geändert von Elster-Tester; 06.06.2016, 19:23.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung korrigieren mit Elster möglich? (Ausschüttungsgleiche Erträge)

        o.k., danke euch sehr! Den Rest werde ich dann mit dem FA klären - ohne Elster halt.

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Interessant, du hattest 2015 keinerlei Kapitalerträge, die der inländischen Besteuerung unterlagen, während du sie 2014 noch hattest. Besitzt also nur deinen ETF, kein Sparbuch, kein Tagesgeld, kein Festgeld oder Sparbriefe.
        Naja, schon ein paar Zinsen erhalten - doch der Freistellungsauftrag war ausreichend. Eine Günstigerprüfung beantrage ich daher diese Jahr nicht.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung korrigieren mit Elster möglich? (Ausschüttungsgleiche Erträge)

          Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
          Naja, schon ein paar Zinsen erhalten - doch der Freistellungsauftrag war ausreichend. Eine Günstigerprüfung beantrage ich daher diese Jahr nicht.
          Dann hoffe ich, dass du die diese Erträge entweder in Zeile 7 erklärst, oder, wenn du das nicht willst, den hierdurch aufgebrauchten FSA in Zeile 13 angibst.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung korrigieren mit Elster möglich? (Ausschüttungsgleiche Erträge)

            jo, vielen Dank! Zeile7 ist nicht notwendig - aber dann gebe ich den verbrauchten Freistellungsauftrag in Zeile 13 an. Wenn ich auch nur 1nen € in Zeile 7 angebe, dann müsste ich ja wieder eine Günstigerprüfung ankreutzen.

            Hab auf nem 2. Konto den Freistellungsauftrag auch überschritten(um wenige €) - aber diese gebe ich dann weder in Zeile 7 noch in 13 an. Ist ohnehin nur zum Nachteil von mir - mit Günstigerprüfung würde ich dann ja noch ein paar € rausbekommen, da mein Freistellungsauftrag insgesamt nicht ausgeschöpft ist(weil ich ihn bei Bank1 zu hoch gewählt hatte).

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