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unversteuertes Bruttoarbeitseinkommen in Elternzeit

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    unversteuertes Bruttoarbeitseinkommen in Elternzeit

    Hallo,

    weiß nicht genau ob ich hier in der richtigen Gruppe gelandet bin aber hoffe das Ihr mir trotzdem weiterhelfen könnt.

    Ich war das ganze Jahr 2015 in Mutterschutz und Elternzeit.
    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung erscheint in Zeile 3 als Bruttoarbeitseinkommen nur die anteilige Jahressonderzahlung (sonst Bezug nach Paragraph 39b LstG) die ich unversteuert erhalten habe. Demnach gibt es in Zeile 4 einbehaltene Lohnsteuer und Zeile 5 einbehaltener Soli keine Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung.

    Nun zu meinem Problem:
    Wenn ich in Anlage N nun nur meine Sonderzahlung als Bruttoarbeitseinkommen eingebe, markiert die Elster die Zeilen 4 und 5 als roten Fehler und verlangt die Eingabe von Lohnsteuer und Soli.
    0,00 Euro akzeptiert er nicht. Mit 0,01 Euro rechnet er zwar weiter aber stimmt dann auch die Berechnung?

    Weiß jemand dazu einen Rat!!! Danke Euch in Voraus!

    #2
    AW: unversteuertes Bruttoarbeitseinkommen in Elternzeit

    Wenn ich in Anlage N nun nur meine Sonderzahlung als Bruttoarbeitseinkommen eingebe, markiert die Elster die Zeilen 4 und 5 als roten Fehler und verlangt die Eingabe von Lohnsteuer und Soli. 0,00 Euro akzeptiert er nicht.
    Der Eintrag von 0,00 bei den Nummern 4 und 5 der Lohnsteuerbescheinigung am Anfang der Anlage N wird in ElsterFormular natürlich akzeptiert!

    Das habe ich soeben für 2015 selbst getestet, auch die Berechnung funktioniert mit diesen Einträgen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: unversteuertes Bruttoarbeitseinkommen in Elternzeit

      Hallo Lausa25,

      zwingend müssen die Zeilen 3 und 4 und 5 ausgefüllt sein.
      Ich habe einen Beispielsfall gerechnet und das Programm meckert nicht bei Brutto 13000 Euro und Lohnsteuer und Soli Eintragung 0,00 Euro.

      Deshalb sollte bei dir auch die 0,00 akzeptiert werden.
      Aber bei 1 Cent Abweichung gibt es ja kein Problem.

      Tschüß

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