Hallo an alle,
hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen. Bin mit der Anlage AV total überfordert.
Vom Anbieter habe ich eine Bescheinigung nach §92 EStG für das Jahr 2015 erhalten, diese werde ich der Steuererklärung beilegen.
Fülle die Anlage AV nun erstmalig für 2015 aus. Ich bin Beamtin und habe im Februar 2015 mein 1. Kind zur Welt gebracht. 2014 ganz normal gearbeitet.
Habe die Anlage nun wie folgt ausgefüllt:
Zeile 4/5: 000000000000 da ich keine Sozialversicherung habe (Beamtin) und auch keine Zulagennummer erhalten habe. Die habe ich nun schriftlich beim Landesamt für Besoldung beantragt, da gab es extra einen Vordruck. Weiß jetzt leider auch nicht wie lange das dauert und ob ich dann nochmal von dort Bescheid bekomme.
Kann mir jemand sagen was passiert wenn ich die Zulagennummer nicht habe und die Steuererklärung mit Anlage AV so abschicke? Habe ich dadurch Nachteile?
Zeile 7: 1
Zeile 8: Summe der insgesamt geleisteten Altersvorsorgebeiträge 180 € + Stand des Altersvermögens 96,02 € (laut der Bescheinigung nach §92 vom Anbieter) Stimmt das oder dürfen nur 180 € rein?
Zeile 9: Ja angekreuzt, da ja bisher kein Vertrag bestand
Zeile 10: angekreuzt
Zeile 12: Brutto Arbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung 2014
Zeile 23: 1 in das erste Kästchen (für das Kind)
Es geht mir vor allem um die Fragen zu der Zulagennummer aber auch um die Richtigkeit der restlichen Eintragungen.
Ach ja, dann hätte ich noch was; wenn mir jemand das beantworten kann, weiß derjenige vielleicht (hoffentlich) auch folgendes?:
Auf der Bescheinigung nach §92 vom Anbieter stehen außerdem bei "Summe der insgesamt gutgeschriebenen Zulagen 0.00 €. Eigentlich müsste ich doch meine Zulage bekommen und die Kinderzulage. Vermute dass das auch mit der fehlenden Zulagennummer zu tun hat, wie müsste ich weiter vorgehen um meine Zulagen zu erhalten?
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal im Voraus!!!
hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen. Bin mit der Anlage AV total überfordert.
Vom Anbieter habe ich eine Bescheinigung nach §92 EStG für das Jahr 2015 erhalten, diese werde ich der Steuererklärung beilegen.
Fülle die Anlage AV nun erstmalig für 2015 aus. Ich bin Beamtin und habe im Februar 2015 mein 1. Kind zur Welt gebracht. 2014 ganz normal gearbeitet.
Habe die Anlage nun wie folgt ausgefüllt:
Zeile 4/5: 000000000000 da ich keine Sozialversicherung habe (Beamtin) und auch keine Zulagennummer erhalten habe. Die habe ich nun schriftlich beim Landesamt für Besoldung beantragt, da gab es extra einen Vordruck. Weiß jetzt leider auch nicht wie lange das dauert und ob ich dann nochmal von dort Bescheid bekomme.
Kann mir jemand sagen was passiert wenn ich die Zulagennummer nicht habe und die Steuererklärung mit Anlage AV so abschicke? Habe ich dadurch Nachteile?
Zeile 7: 1
Zeile 8: Summe der insgesamt geleisteten Altersvorsorgebeiträge 180 € + Stand des Altersvermögens 96,02 € (laut der Bescheinigung nach §92 vom Anbieter) Stimmt das oder dürfen nur 180 € rein?
Zeile 9: Ja angekreuzt, da ja bisher kein Vertrag bestand
Zeile 10: angekreuzt
Zeile 12: Brutto Arbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung 2014
Zeile 23: 1 in das erste Kästchen (für das Kind)
Es geht mir vor allem um die Fragen zu der Zulagennummer aber auch um die Richtigkeit der restlichen Eintragungen.
Ach ja, dann hätte ich noch was; wenn mir jemand das beantworten kann, weiß derjenige vielleicht (hoffentlich) auch folgendes?:
Auf der Bescheinigung nach §92 vom Anbieter stehen außerdem bei "Summe der insgesamt gutgeschriebenen Zulagen 0.00 €. Eigentlich müsste ich doch meine Zulage bekommen und die Kinderzulage. Vermute dass das auch mit der fehlenden Zulagennummer zu tun hat, wie müsste ich weiter vorgehen um meine Zulagen zu erhalten?
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal im Voraus!!!
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