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Verlustvortrag Masterstudium

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    Verlustvortrag Masterstudium

    Hallo zusammen,

    ich habe von 2012 - 2015 ein konsekutives Masterstudium absolviert. Ich habe von mehreren Seiten gehört, dass es möglich ist, die Studiengebühren als Verlust in die nächsten Jahre vorzutragen. Und zwar bis zu sieben Jahre lang. Ist das richtig? Meinen ersten Job nach diesem Studium werde ich in der Schweiz beginnen. Kann ich trotzdem den Verlustvortrag für die nächsten Jahre geltend machen und nutzen, wenn ich dann nach Deutschland zurückkehre?

    Was muss ich alles beachten, wenn ich einen solchen Verlustvortrag im ElsterFormular "beantragen" möchte?

    Lieben Dank!
    Christian

    #2
    AW: Verlustvortrag Masterstudium

    Für jedes Jahr muss eine separate Steuererklärung eingereicht werden.
    Es gilt das Zu-undAbflussprinzip.

    Einzelheiten solltest du mit deinem Steuerberater besprechen.
    Steuerberatung darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

    In diesem Forum werden nur Fragen rund um ELSTER beantwortet.
    Mit Elster hat deine Frage nichts mehr zu tun.
    Mfg

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