Wo muss ich als Rentner (kein Beamter/ Pensionär) meinen geldwerten Vorteil für Fahrvergünstigungen bei der Bahn eintragen?
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Keine Ankündigung bisher.
geldwerter Vorteil für Fahrvergünstigungen
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AW: geldwerter Vorteil für Fahrvergünstigungen
Von wem bekommst Du diese Vergünstigungen ? Und nach welcher Vorschrift oder Vereinbarung ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: geldwerter Vorteil für Fahrvergünstigungen
Für solche geldwerten Vorteile gibt es meines Wissens eine monatliche Freigrenze von 44,00 €. Wenn du da nicht darüber kommst, bleibt das steuerfrei.
Es wird aber jeder Monat für sich betrachtet!
Steuerlich gibt es diesen Sachbezügen keinen Unterschied, ob du Rentner oder Pensionist bist, spielt also keine Rolle!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: geldwerter Vorteil für Fahrvergünstigungen
Ich war über 10 Jahre bei der Bahn tätig und bisher wurden meine 44,00 €- Überschreitungen (für z.B. Auslandsfahrten oder 1. Klasse) auf der LSB berücksichtigt. Aber jetzt als Rentner bekomme ich eine Mitteilung, dass der geldwerte Vorteil dem Finanzamt gemeldet wurde.
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AW: geldwerter Vorteil für Fahrvergünstigungen
Ich weiß ja nicht, um welche Beträge es da jährlich geht, aber dir steht doch auch der Rabattfreibetrag zu. Am einfachsten wird es sein, du klärst das Thema mit deinem Finanzamt ab.
Die einzige Eintragungsmöglichkeit, die mir auf Anhieb zur Erklärung solcher geldwerter Vorteile einfällt, ist die Zeile 20 der Anlage N.
http://www.deutsche-handwerks-zeitun...50/3098/255360Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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