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Betriebliche Altersvorsorge wird selbst weitergeführt

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    Betriebliche Altersvorsorge wird selbst weitergeführt

    Guten Tag,

    ich möchte in meiner Steuererklärung (Veranlagungsjahr 2015) meine private Altersvorsorge (sog. 5-Sterne-Ansparrente) geltend machen. Es handelt sich hier um eine ehemalige Betriebliche Altersvorsorge, die ich nach meinem Arbeitgeberwechsel privat weiterführe. Der Vertrag wurde entsprechend am 01.07.2015 auf mich umgeschrieben und wird nicht staatlich bezuschusst (somit keine Beiträge vom Bruttolohn und folglich auch keine steuerlichen Vorteile).
    Kann ich die gezahlten Beiträge in der Steuererklärung irgendwie geltend machen? Falls ja, in welchem Formular und in welcher Zeile hat der Eintrag zu erfolgen.
    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Elster_Werner
    Mit freundlichen Grüßen
    Elster_Werner

    #2
    AW: Betriebliche Altersvorsorge wird selbst weitergeführt

    Grundsätzlich gehören Versicherungen in die Anlage Vorsorgeaufwand.

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      #3
      AW: Betriebliche Altersvorsorge wird selbst weitergeführt

      Ja, das glaube ich auch. Jedoch beantwortet dies meine Frage nicht, ob ich diese Beiträge steuerlich geltend machen kann. Trotzdem vielen Dank.

      Mit freundlichen Grüßen
      Elster_Werner
      Mit freundlichen Grüßen
      Elster_Werner

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        #4
        AW: Betriebliche Altersvorsorge wird selbst weitergeführt

        Ob die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können, dürfen wir hier grundsätzlich nicht beantworten.
        Steuerberatung darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

        Für den Fall, dass es geltend gemacht werden kann, kommt es aber auch auf den Vertrag drauf an, wo genau es in der Steuererklärung eingetragen werden kann.
        Mfg

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          #5
          AW: Betriebliche Altersvorsorge wird selbst weitergeführt

          Danke für diese Information. Da der Vertrag erst im Juni 2015 (Laufzeit < 12 Jahre und nach dem 01.01.2005) übertragen wurde, weiß ich nicht in welche Zeile ich ihn in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen kann.

          Mit freundlichen Grüßen
          Elster_Werner
          Mit freundlichen Grüßen
          Elster_Werner

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            #6
            AW: Betriebliche Altersvorsorge wird selbst weitergeführt

            Zitat von Elster_Werner Beitrag anzeigen
            Danke für diese Information. Da der Vertrag erst im Juni 2015 (Laufzeit < 12 Jahre und nach dem 01.01.2005) übertragen wurde, weiß ich nicht in welche Zeile ich ihn in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen kann.

            Mit freundlichen Grüßen
            Elster_Werner
            Da würde ich sagen : gar nicht abzugsfähig.

            Aber das musst du mit deinem Steuerberater besprechen.
            Mfg

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              #7
              AW: Betriebliche Altersvorsorge wird selbst weitergeführt

              Das würde je heißn, dass alle Verträge außer Riester und Rürup sowie nach dem 01.01.2005 nicht ansetzbar sind???
              Mit freundlichen Grüßen
              Elster_Werner

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                #8
                AW: Betriebliche Altersvorsorge wird selbst weitergeführt

                Zitat von Elster_Werner Beitrag anzeigen
                Das würde je heißn, dass alle Verträge außer Riester und Rürup sowie nach dem 01.01.2005 nicht ansetzbar sind???
                Ja, das heißt es.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Betriebliche Altersvorsorge wird selbst weitergeführt

                  Danke für die klare Antwort! Ist zwar sehr ungerecht aber so ist es wohl.

                  Mfg
                  Elster_Werner
                  Mit freundlichen Grüßen
                  Elster_Werner

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                    #10
                    AW: Betriebliche Altersvorsorge wird selbst weitergeführt

                    Zitat von Elster_Werner Beitrag anzeigen
                    Ist zwar sehr ungerecht
                    Was ist schon gerecht? Immerhin profitierst Du ja von der Versicherung! Ist es gerecht dass sich die Haftpflichtversicherung nur dann steuerlich auswirkt wenn man weniger als 1.900 € Krankenversicherung zahlt? Ist alles relativ.

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