Liebe alle,
ich verzweifle gerade über meiner Lohnsteuererklärung. Und zwar ist verstehe ich einfach nicht, wie und wo ich meine Werbungskosten absetzen kann. Ich bin Studentin (mit abgeschlossener Berufsausbildung) und hatte im letzten Jahr einen 450-Euro-Job (den ich ja nirgends angeben kann/muss). Ein paar Hundert Euro habe ich auch freiberuflich verdient, das gebe ich dann ja in der Anlage S und in der EÜR an. So weit ist alles klar.
Nun möchte ich aber meine Studienkosten - wie das in der zweiten Ausbildung ja möglich ist - als Werbungskosten angeben und einen Verlustvortrag anmelden. Da die belegbaren Studienkosten ziemlich sicher nicht über der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro liegen, würde ich die gerne geltend machen. Aber damit die Pauschale automatisch angerechnet wird, bräuchte ich doch eine Anlage N, oder? Ohne Gehalt aus einer nicht selbstständigen Beschäftigung wäre die Anlage ja leer - das scheint mir nicht logisch.
Kann mir jemand weiterhelfen, wo mein Denkfehler ist? Wird die Pauschale vielleicht ohnehin auf jede Steuererklärung, auch ohne Anlage N, angewandt? Oder kann ich meine Studienkosten unter den Umständen gar nicht geltend machen?
Vielen Dank im Voraus!
munki
ich verzweifle gerade über meiner Lohnsteuererklärung. Und zwar ist verstehe ich einfach nicht, wie und wo ich meine Werbungskosten absetzen kann. Ich bin Studentin (mit abgeschlossener Berufsausbildung) und hatte im letzten Jahr einen 450-Euro-Job (den ich ja nirgends angeben kann/muss). Ein paar Hundert Euro habe ich auch freiberuflich verdient, das gebe ich dann ja in der Anlage S und in der EÜR an. So weit ist alles klar.
Nun möchte ich aber meine Studienkosten - wie das in der zweiten Ausbildung ja möglich ist - als Werbungskosten angeben und einen Verlustvortrag anmelden. Da die belegbaren Studienkosten ziemlich sicher nicht über der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro liegen, würde ich die gerne geltend machen. Aber damit die Pauschale automatisch angerechnet wird, bräuchte ich doch eine Anlage N, oder? Ohne Gehalt aus einer nicht selbstständigen Beschäftigung wäre die Anlage ja leer - das scheint mir nicht logisch.
Kann mir jemand weiterhelfen, wo mein Denkfehler ist? Wird die Pauschale vielleicht ohnehin auf jede Steuererklärung, auch ohne Anlage N, angewandt? Oder kann ich meine Studienkosten unter den Umständen gar nicht geltend machen?
Vielen Dank im Voraus!
munki
Kommentar