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Leicht überfordert. Was muss ich alles ausfüllen? Mieteinnahmen, Freiberuf

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    Leicht überfordert. Was muss ich alles ausfüllen? Mieteinnahmen, Freiberuf

    Hallo Zusammen,

    ich muss zum ersten mal ne Steuererklärung abgeben ( 25 (3) EStG, 56, 60 EStDV) und bin leicht überfordert.

    Ich habe eine kleine Wohnung, die ich nun vermiete. Habe somit Mieteinnahmen. Einen Kredit für die Wohnung zahle ich auch noch ab (ist glaube ich für die Steuer egal, oder?)
    Meine einzigen Einkünfte kommen aus einer Freiberuflichen Tätigkeit. Mein Gewinn ist kleiner als 17500€

    Könnte mir jemand behilflich sein bei der Auswahl der richtigen Formulare?

    Liebe Grüße

    K

    #2
    AW: Leicht überfordert. Was muss ich alles ausfüllen? Mieteinnahmen, Freiberuf

    Dann brauchst du den Hauptvordruck für deine persönlichen Angaben, die Anlage V für die Vermietung und die Anlage S für die freiberufliche Tätigkeit. Dazu die Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungen. Den Gewinn für die freiberufliche Tätigkeit kannst du formlos ermitteln, du kannst aber auch die Anlage EÜR verwenden. Die Kredittilgung ist steuerlich irrelevant, Schuldzinsen sind aber Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung.

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      #3
      AW: Leicht überfordert. Was muss ich alles ausfüllen? Mieteinnahmen, Freiberuf

      Vielen Dank für die rasche Antwort. Dann mach ich mich mal ans Werk

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        #4
        AW: Leicht überfordert. Was muss ich alles ausfüllen? Mieteinnahmen, Freiberuf

        Ob du deine Einnahmenüberschussrechnung - EÜR - formlos machen darfst, hängt allerdings nicht von der Höhe deines Gewinns sondern von der Höhe deiner Betriebseinnahmenab!

        Nur wenn die jährlichen Bruttobetriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro liegen, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle des Vordrucks EÜR der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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