Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kultusgeld oder Kultussteuer?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kultusgeld oder Kultussteuer?

    Liebes Elster-Team,

    ich verzweifle gerade über meiner Religionszugehörigkeit, klingt komisch aber halt so. Als ich nach Deutschland kam, wurde ich als das Mitglied der jüdische Gemeide regiestriert, habe das Kultusgeld direkt an die Gemeide gezahlt. Als ich eine Arbeitsstelle gefunden habe, habe ich kein Kirchensteuer gezahlt und in der Zeile Religion "keine Religion" eingetragen. Heisst das, dass ich falsche Angaben gemacht habe, oder kann ich weiter das Kultusgeld direkt an die Gemeide zahlen und als Sonderausgaben in der Zeile 45 absetzen?

    Ich wäre für jeden Rat sehr dankbar!

    #2
    AW: Kultusgeld oder Kultussteuer?

    Kommt auf die jeweilige jüdische Gemeinde an, was die für Steuerregeln erlassen hat. Einfach mal googeln. Gefühlsmäßig sage ich mal, dass Du schon verpflichtet bist, die zutreffende Religion sowohl in der Steuererklärung als auch beim Einwohnermeldeamt anzugeben. Die fragen das ja nicht aus Spaß, oder ?

    Im übrigen mal wieder ein Thema, was mit Elster nicht die Bohne zu tun hat.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kultusgeld oder Kultussteuer?

      Hinsichtlich deines Arbeitgebers ist die Angabe keine Religion wohl richtig, da meines Wissens die Kultussteuer nicht vom AG einbehalten und abgeführt wird.

      Hinsichtlich des Finanzamtes kommt es darauf an, welcher Gemeinde du angehörst.
      Zum Beispiel wird in Hessen die Kultussteuer für manche Gemeinden von der Finanzverwaltung festgesetzt und erhoben. In anderen Bundesländern (z.B. Bayern) kümmern sich die Kirchen selber um die Festsetzung und Erhebung der KiSt, da gibt's du sie in der Erklärung dann nur noch als Sonderausgabe an.

      Was davon für dich bzw. deine Gemeinde zutrifft müsstest du selber mal erforschen indem du z.B. bei deiner Kirchengemeinde anrufst.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Kultusgeld oder Kultussteuer?

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Hinsichtlich deines Arbeitgebers ist die Angabe keine Religion wohl richtig, da meines Wissens die Kultussteuer nicht vom AG einbehalten und abgeführt wird.
        Stimmt nicht, hängt von der konkreten Gemeinde ab. Für die jüdische Gemeinde Frankfurt hat ein HESSISCHER Arbeitgeber sehr wohl Lohnkirchensteuer einzubehalten.

        Bei der jüdischen Gemeinde Frankfurt ist es i.ü. so, dass das Finanzamt die Kirchensteuer erhebt, und die Gemeinde selbst erhebt zusätzlich nur, soweit diese höher ist als das vom Finanzamt festgesetzte.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X