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    einkommensteuer eventuell falsch ausgefüllt

    Hallo liebes Forum,

    bin sehr neu im Thema Freiberuflichkeit und habe auch erst dieses Jahr somit meine erste Einkommensteuererklärung abgegeben. Es gibt vieles, das ich noch nicht weiß und bei dem ich noch sehr unsicher bin, stelle meine Frage aber erstmal nur hinsichtlich meiner Einkommensteuererklärung.

    Ich habe nämlich an keiner Stelle des Online-Formulars für mich ersehen können, wo ich das berufliche Einkommen angeben kann. Lediglich Punkt 56: "Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter zur Ermittlung des Spendenhöchstbetrages (Euro)
    [108]" klang für mich danach, jedoch habe ich das auch leer gelassen, da mich die Ergänzung mit dem Spendenhöchstbeitrag irritiert hat. Ebenso sind ja bei den Umsätzen auch das Einkommen nicht einsehbar.
    Alles Weitere ist für mich noch weniger passend.

    Ich dachte daher, dass durch meine Steuerjahreserklärung das Einkommen berechnet wird und habe daher die Einkommensteuer abgesendet, nun sehe ich aber, dass es einen Bericht für die Einkommensteuer gibt ("Berechnung für 2015 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag), und da ist bei Einkommensteuer jetzt natürlich €0,00 aufgeführt. Der Bericht enthält nur meine Berufsausbildungskosten.

    Liegt auch daran, dass ich nicht weiß, was die Einkommensteuer genau ist, da ich dachte, dass ich "nur" Umsatzsteuer zahle, die aber wiederum in der Steuerjahreserklärung berechnet wird.

    Ich arbeite in der Filmindustrie, bin nur im Inland tätig und springe von Ort zu Ort und stelle daraufhin meine Rechnungen aus.
    Ich dachte ich hätte es verstanden wie es steuerlich als Freiberufler aussieht, scheinbar ja nicht. Daher danke ich für jede Unterstützung und hoffe, dass ich das mit der Einkommensteuer noch ausbessern kann.

    Gruß und Dank!

    #2
    AW: einkommensteuer eventuell falsch ausgefüllt

    Es wäre sicher hilfreich gewesen, zum Steuerberater zu gehen oder wenigstens ein Existenzgründerseminar zu besuchen.

    Wenn du wirklich freiberuflich tätig bist, musst du deinen Gewinn in der Anlage S erklären, bei gewerblicher Tätigkeit in der Anlage G!

    Denn Gewinn ermittelst du mittels der Einnahmenüberschussrechnung. Dafür steht das Formular EÜR zur Verfügung.

    Wenn du deine Erklärung erst jetzt übermittelt hast, kannst du das natürlich noch ausbessern. Liegt die Übermittlung aber schon einige Wochen zurück, solltest du umgehend mit deinem Finanzamt Kontakt aufnehmen.

    Und noch ein Hinweis: Steuerberatung ist hier nicht zulässig!

    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: einkommensteuer eventuell falsch ausgefüllt

      Hallo Charlie24,

      erstmal lieben Dank für die zügige Antwort.
      Ich habe jetzt daraufhin begonnen die Einnahmeüberschussrechnung zu erstellen.
      Jetzt weiß ich nicht wo ich so etwas wie Geld von den Eltern eintragen soll, wenn überhaupt.
      Ansonsten habe ich "Fortbildungskosten" als allgemeine Ausbildungskosten interpretiert, da das nicht aufgeführt ist. Oder darf ich NUR Fortbildungskosten angeben, mit der Definition, dass davor eine Ausbildung zugrunde liegt, die ich dann nicht mehr anführen darf?
      Um es anders zu sagen, ich habe für EINE (als Menge gemeint) Ausbildung gezahlt und diese Kosten jetzt aufgeführt. Daraufhin habe ich keine zweite/weitere Fort-/Ausbildung gemacht. Ich hänge mich demnach an dieser Stelle mit den Begrifflichkeiten auf.
      Wenn das richtig war die Kosten einfach eingegeben zu haben ist das gut.
      Wichtig zu erwähnen ist, dass für diese Kosten laut der Quittung der Institution keine Umsatzsteuer anfallen, da die EÜR aber nur "Kosten" angibt, wusste ich nicht ob das mit oder ohne Umsatzsteuer gemeint ist. Ich habe alles aber dennoch angegeben.

      Es ist noch nichts abgeschickt, daher würd ich mich um erneute Rückmeldung sehr freuen.

      Gruß und Dank nochmal.

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        #4
        AW: einkommensteuer eventuell falsch ausgefüllt

        Wo war nochmal das Problem mit ElsterFormular?

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          #5
          AW: einkommensteuer eventuell falsch ausgefüllt

          Ich habe doch bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Steuerberatung hier nicht stattfinden darf!

          Geld von den Eltern ist einkommensteuerlich ohne Belang, da könnte bei sehr großen Summen allenfalls Schenkungssteuer anfallen.

          Ob die Kosten deiner Ausbildung Betriebsausgaben oder Sonderausgaben sind, die in der EÜR nichts verloren haben, sondern im Hauptvordruck in Zeile 43 zu erklären sind, musst du selbst beurteilen.

          Die Kosten einer Erstausbildung werden nach geltendem Recht nur als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 6.000,00 € jährlich anerkannt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: einkommensteuer eventuell falsch ausgefüllt

            @L.E.Fant

            Wie meinen?
            Ich fasse nochmal kurz zusammen:

            Ich bin sehr neu in allem was die Freiberuflichkeit angeht und ich habe wohl meine Einkommensteuererklärung falsch ausgefüllt und wurde vom Forumsuser Charlie24 jetzt auf die Einnahmeüberschussrechnung und die Anlage S hingewiesen.
            Ich fülle in diesem Moment die EÜR aus und war nicht sicher, wo und ob ich Geld von den Eltern angeben soll.
            Des Weiteren habe ich meine EINZIGEN Ausbildungskosten unter dem Feld "Fortbildungskosten" angegeben, da es keine "Ausbildungskosten" gibt und ich mich in den Begrifflichkeiten verharre. Die Ausbildungskosten führen laut Quittung KEINE Umsatzsteuer. Ich habe sie jetzt aber dennoch angegeben.

            Letztlich möchte ich (wie wohl alle) nur alles richtig machen und hatte wohl nur die Steuerjahreserklärung im Auge. Sowas wie EÜR und dann Einkommensteuererklärung hatte ich bisher irgendwie nicht bewusst wahrgenommen.
            Ich mache jetzt eines nach dem anderen.

            @Charlie24

            Danke für die Hilfe! Ich war nur irritiert, da ich ja dann doch gute Beiträge von dir erhalte und daher weitergefragt habe. Weiterhin also keine Fragen diesseits, da es ja unter Steuerberatung fällt?
            Lieben Dank für Mühen und Zeit!
            Zuletzt geändert von tungi; 25.06.2016, 19:03.

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              #7
              AW: einkommensteuer eventuell falsch ausgefüllt

              Erstmal solltest du dringend dein Finanzamt kontaktieren und dem Finanzamt mitteilen, dass die abgegebe Steuererklärung falsch ist, weil die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit fehlen.

              Und danach solltest du dringend einen Steuerberater aufsuchen und von ihm die Steuererklärung machen lassen, denn du hast davon offensichtlich überhaupt keine Ahnung.
              Mfg

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                #8
                AW: einkommensteuer eventuell falsch ausgefüllt

                Hallo,

                sorry, aber deine Fragen deuten auf zahlreiche Defizite im Umgang mit Steuern, außerdem fehlen allerhand Infos.
                Wenn es einzelne Punkte wären dir dir unklar sind würde ich ja noch versuchen etwas zu helfen, aber bei dir fehlt leider grundlegendes. Beispielsweise erwähnst du Umsatzsteuer, dabei bist du imho davon befreit (künstlerische Tätigkeit).

                Daher möchte ich mich dem Rat von weiter oben anschließen, geh' zu einem Steuerberater. Mindestens im ersten Jahr ist das sehr sinnvoll und spart dir vermutlich mehr Geld als es kostet.

                EDIT: Ich glaube das mit der Umsatzsteuer gehörte nur zu den Ausbildungskosten, dann OK. Und die Steuern zählen dann natürlich mit zu den Kosten, du könntest den Bruttobetrag absetzen (wenn es denn überhaupt geht, was ich nicht beurteilen möchte).

                Stefan
                Zuletzt geändert von reckoner; 25.06.2016, 19:11.
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: einkommensteuer eventuell falsch ausgefüllt

                  Dass in der Filmindustrie nur Künstler freiberuflich arbeiten, glaube ich jetzt nicht. Ich würde da auch keine Aussage zur Umsatzsteuerfreiheit treffen wollen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: einkommensteuer eventuell falsch ausgefüllt

                    Liebe Forumsnutzer,

                    ich danke für alle Anregungen und Hilfestellungen und weiß es an einem Samstag Abend zu schätzen, noch so viele hilfreiche Antworten zu erhalten. Ich setze mich mit meinem Finanzamt am Montag in aller Frühe in Verbindung und gehe zu einem Steuerberater.
                    Allen noch ein angenehmes Restwochenende!

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