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Kz 52.307 wert 2

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    Kz 52.307 wert 2

    Hallo zusammen,

    bei meiner Einkommenssteuererklärung hat Elster für 2015 216 € berrechnt und bekommen habe ich tatsächlich 45 €.

    Nach Rückprache beim FA wurde mir mitgeteilt:

    Bei der KZ 52.307 haben Sie den Wert "2" eingegeben (kein Anspruch auf z.B. steuerfreien Arbeitgeberanteil, bzw. steuerfreie Zuschüsse des Rentenversicherungsträgers oder zur gesetzlichen Krankenversicherung).
    Ihr Arbeitgeber zahlt jedoch Zuschüsse zu den entpsrechenden Versicherungen (Arbeitgeberleistungen). Somit ist bei der KZ 52.307 der Wert "1" einzugeben. Dies führt zur Beschränkung des Höchstbetrags für übrige Versicherungsleistungen von 2800 € auf 1900 €.
    Eine Berichtigung des Steuerbescheids ist nich möglich.

    Ich verstehe leider nicht was mit dem sogenannten Wert "2" gemeint ist!

    Wer kann mir hier helfen?

    #2
    AW: Kz 52.307 wert 2

    Das Ja in Anlage Vorsorge, Zeile 10 entspricht dem Wert 1, ein Nein dem Wert 2.

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      #3
      AW: Kz 52.307 wert 2

      Hallo,

      mal wieder der - mit Abstand - häufigste Fehler in der Steuererklärung.

      Ob es irgendwann doch mal kommt, dass Elster das als Fehler anmerkt?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Kz 52.307 wert 2

        Na sauber, und was genau sagt dies aus? Wann nehme ich Ja und wann Nein?

        Warum kann ich keinen Einspruch einlegen?

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          #5
          AW: Kz 52.307 wert 2

          Natürlich kannst du Einspruch einlegen.
          Nimm als Begründung, dass du in deiner Steuererklärung eine falsche Angabe gemacht hast, und nicht möchtest, dass das FA deinen Fehler korrigierst.

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            #6
            AW: Kz 52.307 wert 2

            Zitat von Sebi88 Beitrag anzeigen
            Wann nehme ich Ja und wann Nein?
            Das ergibt sich dort aus der Eingabehilfe. Und hast Du ja auch schon selber gesagt:

            Zitat von Sebi88 Beitrag anzeigen
            Ihr Arbeitgeber zahlt jedoch Zuschüsse zu den entpsrechenden Versicherungen (Arbeitgeberleistungen). Somit ist bei der KZ 52.307 der Wert _1_ einzugeben.


            Zitat von Sebi88 Beitrag anzeigen
            Warum kann ich keinen Einspruch einlegen?
            Kannst Du natürlich machen. Es wird Dir halt nichts bringen.

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              #7
              AW: Kz 52.307 wert 2

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Natürlich kannst du Einspruch einlegen.
              Nimm als Begründung, dass du in deiner Steuererklärung eine falsche Angabe gemacht hast, und nicht möchtest, dass das FA deinen Fehler korrigierst.
              Lt. FA ist eine Berichtigung nicht möglich, siehe oben

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                #8
                AW: Kz 52.307 wert 2

                Zitat von Sebi88 Beitrag anzeigen
                Lt. FA ist eine Berichtigung nicht möglich, siehe oben
                Aber es steht sicher in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid drin dass Du Einspruch einlegen kannst! Der brächte Dir aber nur dann was, wenn der Bescheid falsch wäre.

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                  #9
                  AW: Kz 52.307 wert 2

                  Zitat von Sebi88 Beitrag anzeigen
                  Lt. FA ist eine Berichtigung nicht möglich, siehe oben
                  Du hast es wohl immer noch nicht verstanden :

                  Du hast in deiner Steuererklärung eine falsche Angabe gemacht und das Finanzamt hat es korrigiert.

                  Natürlich kannst du einen Einspruch einlegen und danach vor dem Finanzgericht eine Klage einreichen.
                  Du wirst aber keinen Erfolg haben.

                  Der Steuerbescheid wird nicht geändert, weil er richtig ist.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Kz 52.307 wert 2

                    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                    Du hast es wohl immer noch nicht verstanden :

                    Du hast in deiner Steuererklärung eine falsche Angabe gemacht und das Finanzamt hat es korrigiert.

                    Natürlich kannst du einen Einspruch einlegen und danach vor dem Finanzgericht eine Klage einreichen.
                    Du wirst aber keinen Erfolg haben.

                    Der Steuerbescheid wird nicht geändert, weil er richtig ist.
                    Ok, jetzt habe ich es verstanden.

                    Danke für eure Hilfe

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                      #11
                      AW: Kz 52.307 wert 2

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Ob es irgendwann doch mal kommt, dass Elster das als Fehler anmerkt?
                      Es kam mindestens in einer EF-Version bei Nein und ausgefüllter LStB in Anlage N ein grüner Plausifehler, dass die Frage mit Nein beantwortet wurde, aber gleichzeitig Angaben zu Arbeitslohn gemacht wurden. Der einzige Effekt, den ich als Forenleser sehen konnte, waren Beschwerde-Posts, dass EF nun immer verlangen würde, dass man seine Angaben nochmal prüfen solle, dabei hätte man doch alles korrekt eingetragen.

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                        #12
                        AW: Kz 52.307 wert 2

                        Wenn bei Ehegatten nur eine Person Arbeitslohn oder Rente bezieht und der andere Ehegatte selbständig tätig und auch selbst krankenversichert ist, wäre so eine Fehlerprüfung auch nicht ganz trivial.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Kz 52.307 wert 2

                          Hallo,

                          >>>Es kam mindestens in einer EF-Version bei Nein und ausgefüllter LStB in Anlage N ein grüner Plausifehler,

                          War mir nicht bewusst (vielleicht auch weil ich es ja nie falsch eintrage ).
                          Aber gerade extra noch mal ausprobiert, leider keine Fehlermeldung.

                          Und genau eine solche grüne Fehlermeldung hatte ich gemeint, dazu sollte es dann unmissverständlich erklärt werden (etwa: Sie haben doch in der Lohnsteuerbescheinigung auch Beiträge des Arbeitgebers eingetragen, sind sie sich sicher, dass dazu ein NEIN in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10/11 passt?).

                          Für die Experten hier und natürlich auch für mich ist das alles sonnenklar und leicht verständlich. Das aber der Fehler so oft auftritt beweist doch: irgendwie ist es schlecht formuliert.


                          >>>Der einzige Effekt, den ich als Forenleser sehen konnte, waren Beschwerde-Posts, dass EF nun immer verlangen würde, dass man seine Angaben nochmal prüfen solle, dabei hätte man doch alles korrekt eingetragen.

                          Naja, manchen ist halt einfach nicht zu helfen. Erst die Erklärung falsch ausfüllen, nach einem Hinweis darauf trotzdem stur dabei bleiben, und zuguter Letzt auch noch das Grün der Fehlermeldung nicht richtig einordnen können.
                          Elster ist halt für die die es können, alle anderen gehen bitte zum Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Kz 52.307 wert 2

                            Das aber der Fehler so oft auftritt beweist doch: irgendwie ist es schlecht formuliert.
                            Was den Erläuterungstext in der Zeile 10 angeht, würde ich dieser Aussage beipflichten.

                            Da werden die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge erst an 2. Stelle nach den Zuschussempfängern genannt, obwohl das sicher der häufigere Fall ist.

                            Die Erläuterungen in der Eingabehilfe sind m. E. schon verständlich formuliert, wenn man sie denn liest.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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