Hallo zusammen,
bei meiner Einkommenssteuererklärung hat Elster für 2015 216 € berrechnt und bekommen habe ich tatsächlich 45 €.
Nach Rückprache beim FA wurde mir mitgeteilt:
Bei der KZ 52.307 haben Sie den Wert "2" eingegeben (kein Anspruch auf z.B. steuerfreien Arbeitgeberanteil, bzw. steuerfreie Zuschüsse des Rentenversicherungsträgers oder zur gesetzlichen Krankenversicherung).
Ihr Arbeitgeber zahlt jedoch Zuschüsse zu den entpsrechenden Versicherungen (Arbeitgeberleistungen). Somit ist bei der KZ 52.307 der Wert "1" einzugeben. Dies führt zur Beschränkung des Höchstbetrags für übrige Versicherungsleistungen von 2800 € auf 1900 €.
Eine Berichtigung des Steuerbescheids ist nich möglich.
Ich verstehe leider nicht was mit dem sogenannten Wert "2" gemeint ist!
Wer kann mir hier helfen?
bei meiner Einkommenssteuererklärung hat Elster für 2015 216 € berrechnt und bekommen habe ich tatsächlich 45 €.
Nach Rückprache beim FA wurde mir mitgeteilt:
Bei der KZ 52.307 haben Sie den Wert "2" eingegeben (kein Anspruch auf z.B. steuerfreien Arbeitgeberanteil, bzw. steuerfreie Zuschüsse des Rentenversicherungsträgers oder zur gesetzlichen Krankenversicherung).
Ihr Arbeitgeber zahlt jedoch Zuschüsse zu den entpsrechenden Versicherungen (Arbeitgeberleistungen). Somit ist bei der KZ 52.307 der Wert "1" einzugeben. Dies führt zur Beschränkung des Höchstbetrags für übrige Versicherungsleistungen von 2800 € auf 1900 €.
Eine Berichtigung des Steuerbescheids ist nich möglich.
Ich verstehe leider nicht was mit dem sogenannten Wert "2" gemeint ist!
Wer kann mir hier helfen?
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