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Reverse Change Leistung in EU Ausland. In welcher Zeile in der USt-VA?

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    Reverse Change Leistung in EU Ausland. In welcher Zeile in der USt-VA?

    Guten Tag zusammen,

    ich habe eine Rechnung für einen Kunden in EU erstellt mit der Hinweise auf Reverse Change und ohne MwSt.
    Für diesen Kunden habe ich einigen grafischen Projekten erstellt.

    In welche Zeile der USt-VA soll ich den Betrag eintragen?
    Ist die Zeile 42 die Richtige?
    Zuletzt geändert von barbagianni; 07.07.2016, 17:23.

    #2
    AW: Reverse Change Leistung in EU Ausland. In welcher Zeile in der USt-VA?

    Nein, Zeile 42 wäre außerhalb der EU.

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      #3
      AW: Reverse Change Leistung in EU Ausland. In welcher Zeile in der USt-VA?

      ist dann vielleicht die 40 ?

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        #4
        AW: Reverse Change Leistung in EU Ausland. In welcher Zeile in der USt-VA?

        Ne, eine Leistung im Ausland ist in Deutschland nicht steuerpflichtig.

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          #5
          AW: Reverse Change Leistung in EU Ausland. In welcher Zeile in der USt-VA?

          Es wird spannend ... :-)
          Ich muss wohl der einzige sein der eine Rechnung an einem Unternehmen in EU Ausland mit Reverse Change erstellt hat.

          Kann mir freundlicherweise jemand, der Kompetent ist, sagen wo ich den Betrag, bzw. in welcher Zeile eintragen soll?

          Vielen Dank für die Unterstützung.

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            #6
            AW: Reverse Change Leistung in EU Ausland. In welcher Zeile in der USt-VA?

            Nach Lange recherchieren habe ich jetzt folgendes erfahren.
            Vielleicht helfen diese Infos auch andere Personen:


            SKR 03: 8336 / SKR 04: 4336
            Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen,
            für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet

            Diese werden in der Zeile 41 der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen

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              #7
              AW: Reverse Change Leistung in EU Ausland. In welcher Zeile in der USt-VA?

              Nach Lange recherchieren habe ich jetzt folgendes erfahren.
              Es gibt eine offizielle Anleitung zum Ausfüllen der Umsatzsteuervoranmeldung. Diese Anleitung zu lesen, ist nicht verboten!

              https://www.finanzamt.bayern.de/Info...kt&c=n&d=x&t=x
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Reverse Change Leistung in EU Ausland. In welcher Zeile in der USt-VA?

                Danke für die Hinweise.

                ich dachte es wäre verboten ;-)

                Danke für den Link.

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