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Zusammenfassende Meldung - Hilfe, Steuerchinesisch!

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    Zusammenfassende Meldung - Hilfe, Steuerchinesisch!

    Ich bin Übersetzer und lebe und arbeite in Deutschland. Gelegentlich liefere ich Übersetzungen in nicht-materieller Form als Textdatei per Email an Kunden (a) im EU-Ausland (England, Frankreich), und (b) an Kunden aus anderen Ländern, vor allem in die Schweiz. Ich habe gelernt, dass ich diese Dienstleistungen netto, also ohne USt. mit meinen Kunden abrechnen kann.

    Das Bundesamt für Steuern will neuerdings eine Meldung dieser Umsätze über das Formular "Zusammenfassende Meldung", das nicht über das Elster Formular Programm Zugänglich ist (Vorschlag: da sollte es aber integriert sein!!!). Auf Elster Online gibt's das, aber gänzlich ohne irgendwelche Hilfestellungen (das wäre eigentlich das Mindeste, was man erwarten können sollte!!).

    Wer kann mir helfen?

    - was ist eine Bemessungsgrundlage", und wo fine ich Infos darüber?
    - sind meine Dienstleistuingen als "sonstige Leistungen", oder als "Dreiecksgeschäfte" zu deklarieren?
    - Muss ich Umsätze mit dem EU-Ausland anders deklarieren als solche in ein Nicht-EU-Land (z.B. die Schweiz)?
    - sind meine Lieferungen als "innergemeindschaftliche Lieferungen" oder als "Fremdleistung §13b" zu werten?

    #2
    AW: Zusammenfassende Meldung - Hilfe, Steuerchinesisch!

    Zitat von Arjay Beitrag anzeigen
    Gelegentlich liefere ich Übersetzungen
    Nein, Übersetzungen werden nicht geliefert

    Zitat von Arjay Beitrag anzeigen
    Das Bundesamt für Steuern will neuerdings eine Meldung dieser Umsätze über das Formular _Zusammenfassende Meldung_
    Ja, seit 2010 müssen nicht nur Lieferungen sondern auch sonstige Leistungen mit der Zusammenfassenden Meldung erklärt werden.

    Zitat von Arjay Beitrag anzeigen
    nicht über das Elster Formular Programm Zugänglich ist (Vorschlag: da sollte es aber integriert sein!!!)
    ElsterFormular - ein Auslaufmodell. Meine Eltern erzählen dass der Postbote früher zwei Mal am Tag kam. Das wird nicht mehr kommen.

    Zitat von Arjay Beitrag anzeigen
    ohne irgendwelche Hilfestellungen (das wäre eigentlich das Mindeste, was man erwarten können sollte!!)
    Es handelt sich hier um ein seeehr einfaches Formular. Man kann aber natürlich Erläuterungen im Netz finden. http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern...lanleitung.pdf

    Zitat von Arjay Beitrag anzeigen
    Wer kann mir helfen?
    Auf alle Fälle ein Steuerberater.

    Zitat von Arjay Beitrag anzeigen
    was ist eine Bemessungsgrundlage
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bemess..._(Steuerrecht)

    Zitat von Arjay Beitrag anzeigen
    sind meine Dienstleistuingen als _sonstige Leistungen_, oder als _Dreiecksgeschäfte_ zu deklarieren?
    https://de.wikipedia.org/wiki/Innerg...sgesch%C3%A4ft

    Zitat von Arjay Beitrag anzeigen
    Muss ich Umsätze mit dem EU-Ausland anders deklarieren als solche in ein Nicht-EU-Land (z.B. die Schweiz)?
    Natürlich!

    Zitat von Arjay Beitrag anzeigen
    sind meine Lieferungen als _innergemeindschaftliche Lieferungen_ oder als _Fremdleistung §13b_ zu werten?
    Nein.

    Kommentar


      #3
      AW: Zusammenfassende Meldung - Hilfe, Steuerchinesisch!

      Danke für Ihre schnelle Antwort!

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Nein, Uebersetzungen werden nicht geliefert
      Also firmieren meine Umsaetze also unter sonstige Leistungen?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      ElsterFormular - ein Auslaufmodell. Meine Eltern erzaehlen dass der Postbote frueher zwei Mal am Tag kam. Das wird nicht mehr kommen.
      Das Ganze nur noch online ausfuellen zu können, waere ein deutlicher Rueckschritt gegenüber dem ElsterFormular. Viele Hersteller von Steuererklaerungsprogrammen (nettes Wort, denn viel dabei ist fast vollkommen unerklaerbar, falls man nicht zum eingeweihten Kreis der Steuerberater gehört) haben die entsprechenden Programmteile aus Elster in ihre Software integriert, was ich als deutliche Erleichterung empfinde. Die ZM ist aber dort nirgends zu finden, da die offenbar nur online abgegeben werden kann. Das ist schade und kundenfeindlich.

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Es handelt sich hier um ein seeehr einfaches Formular. Man kann aber natuerlich Erlaeuterungen im Netz finden. http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern...lanleitung.pdf
      Danke für den Link. Sicher ist das Formular einfach - für Steuerberater. Für Otto Normalverbraucher, der keinen Abschluss als Kaufmann oder Wirtschaftsprüfer hat, sieht das allerdings ganz anders aus - und schliesslich zaehlt die erdrueckende Mehrheit der Steuerzahler zu diesem Kreis.

      Danke für den Link und das Bildungsangebot - der ist aber schon ein wenig allgemein, oder? Fuer das aktuelle Problem bietet er jedenfalls keine Antwort.

      Danke - der Link war hilfreich!

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Natuerlich!
      OK, das hilft mir aber nicht weiter, wenn's darum geht, was in dieser Situation zu tun ist. Offenbar ist das hier kein Forum für normale Steuerbuerger, sondern nur für Steuerberater. Schade.

      Hat jemand von Ihnen bezueglich sonstiger Leistungen für Empfaenger in der Schweiz (Nicht-EU) noch 'nen Tipp für einen steuertechnisch Ueberforderten?

      Kommentar


        #4
        AW: Zusammenfassende Meldung - Hilfe, Steuerchinesisch!

        Hallo Arjay,

        1. Das Formular Zusammenfassende Meldung ist sowohl bei ElsterFormular (Kategorie Unternehmer) als auch ElsterOnline vorhanden, nur wird bei ElsterFormular zwingend eine Zertifikatsdatei für dieses Formular zum übermitteln benötigt, ähnlich wie bei den Umsatzsteuervoranmeldungen.

        2. ElsterFormular konnte z.B. von Mac Nutzern nicht ohne Umwege benutzt werden, weswegen ElsterOnline schon ein Schritt nach vorne ist. Bei Problemstellungen wie z.B. einer Zertifikatsverlängerung empfinde ich eher ElsterFormular als rückständig, aber das ist jetzt nur meine Meinung.

        3. Welche Umsätze du genau hast können wir hier nicht 100%ig beurteilen, falls du jedoch bei Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuererklärung Eintragungen bei 41,42,21 / 741,742,721 gemacht hast sollte die Endsumme bei der Zusammenfassenden Meldung den Summen aus den Eintragungen der genannten Kennzahlen entsprechen. Falls die Beträge nachträglich per Bescheid festgesetzt wurden sind die Summen der innergemeinschaftlichen Umsätze auch entsprechend in dem Bescheid genannt. (Bedeutung der Kennzahlen: 41/741 = Innergemeinschaftliche Lieferungen, 42/742 = Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, 21/721 = Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen)

        4. Bemessungsgrundlage sollte der "Nettobetrag" laut den Rechnungen sein. (Zitat Wiki: Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt bzw. der Wert der eingeführten Gegenstände)

        5. Das ist ein Anwenderforum für die Nutzung der Software, nicht für die Steuerberatung. Die ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.


        Das Einfüllen ist in den Grundsätzen bei ElsterFormular und ElsterOnline eigentlich identisch und nicht schwer, wenn man die Begriffe der innergemeinschaftlichen Umsätze nachgelesen hat:

        Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden - Entgelt - Kreuz bei Art des Umsatzes

        MfG
        LL

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