Hallo ihr Lieben,
Ich bin seit Mitte 2013 Kleinunternehmer, verkaufe Ware über ebay.
Bei der Einkommensteuer 2013 habe ich die Anlage EÜR mit ausgefüllt und eine Einnahme/Überschuss/Rechnung beigefügt
Jetzt mache ich aktuell eine für 2014 und 2015 (verspätet aber mit dem Finanzamt abgesporchen)
Nun habe ich erfahren das man die Ebay Gebühren und Paypal Gebühren ja netto erhält( da sitzt im Luxemburg) und daraus die 19% USt rausrechnen muss (das diese unter 1000€ liegen muss man diese nur Jährlich melden)
Also müsste ich dann eine Umsatzsteuererklärung abgeben, nur wo trage ich die ausgerechneten 19% ein? Welche Zeile? Sonst muss ich ausser den Standarddaten (Name, Anschrift...) nichts mehr angeben oder? z.B. den Gesamtumsatz da ich nichr Umsatzberechtigt bin.
Wird der Betrag dann abgebucht und ich diese Steuern dann als Verlust für nächstes Jahr buchen kann?
Und wie führe ich für die bereits 2013 abgegebene Steuererklärung die Umsatzsteuer für die ebay/Paypal Gebühren im nachinein ab?
Bitte euch um Hife, DANKE!
Ich bin seit Mitte 2013 Kleinunternehmer, verkaufe Ware über ebay.
Bei der Einkommensteuer 2013 habe ich die Anlage EÜR mit ausgefüllt und eine Einnahme/Überschuss/Rechnung beigefügt
Jetzt mache ich aktuell eine für 2014 und 2015 (verspätet aber mit dem Finanzamt abgesporchen)
Nun habe ich erfahren das man die Ebay Gebühren und Paypal Gebühren ja netto erhält( da sitzt im Luxemburg) und daraus die 19% USt rausrechnen muss (das diese unter 1000€ liegen muss man diese nur Jährlich melden)
Also müsste ich dann eine Umsatzsteuererklärung abgeben, nur wo trage ich die ausgerechneten 19% ein? Welche Zeile? Sonst muss ich ausser den Standarddaten (Name, Anschrift...) nichts mehr angeben oder? z.B. den Gesamtumsatz da ich nichr Umsatzberechtigt bin.
Wird der Betrag dann abgebucht und ich diese Steuern dann als Verlust für nächstes Jahr buchen kann?
Und wie führe ich für die bereits 2013 abgegebene Steuererklärung die Umsatzsteuer für die ebay/Paypal Gebühren im nachinein ab?
Bitte euch um Hife, DANKE!
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