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Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

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    Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

    Hallo Forum,

    ich habe bereits mehrere Anlagen V. Jetzt möchte ich eine weitere hinzufügen, bei der ich in Zeile 25 Einträge vornehmen muss, weil wir das Grundstück als GbR betreiben. Nur: die Zeilen 25 - 32 sind nicht da. Seite 1 endet in Elster mit Zeile 24 und Seite 2 startet mit Zeile 33. Kann ich die fehlenden irgendwie aktivieren? Auf dem pdf-Formular außerhalb von Elster steht zu genau diesen Zeilen: "Die Eintragungen in den Zeilen 25 bis 32 sind nur in der ersten Anlage V vorzunehmen". Und tatsächlich: in meiner ersten Anlage V sind diese Zeilen zu sehen, in allen anderen nicht. Was hat das denn jetzt für einen Sinn? Darf ich nur in einer Konstellation Mietshäuser mit einem Partner gemeinsam betreiben? Und eigentlich wollte ich meine Anlage V-Reihenfolge jetzt nicht ändern. Gibt es eine Möglichkeit, die Zeilen 25-32 auch auf nachfolgenden Analgen V zu aktivieren?

    Danke im Voraus für Eure Antworten

    #2
    AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

    Zitat von Klingone Beitrag anzeigen
    Und tatsächlich: in meiner ersten Anlage V sind diese Zeilen zu sehen, in allen anderen nicht. Was hat das denn jetzt für einen Sinn?
    Da die Eintragungen in den Zeilen 25ff auf der ersten Anlage V erfolgen, werden die entsprechenden Zeilen auf den weiteren Anlagen wohl weggelassen, damit dort keiner was einträgt.

    Zitat von Klingone Beitrag anzeigen
    Darf ich nur in einer Konstellation Mietshäuser mit einem Partner gemeinsam betreiben?
    Die Schaltfläche Hinzufügen lässt vermuten, dass durchaus vorgesehen ist, dass man mehrere Mietshäuser mit verschiednen Partnern betreiben darf.

    Zitat von Klingone Beitrag anzeigen
    Und eigentlich wollte ich meine Anlage V-Reihenfolge jetzt nicht ändern. Gibt es eine Möglichkeit, die Zeilen 25-32 auch auf nachfolgenden Analgen V zu aktivieren?
    Wozu, wenn dort keine Eingaben gewollt sind?

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      #3
      AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

      Hallo Neysee,

      ok, also ich trage eine Bauherrengemeinschaft in der ersten Anlage V ein, auch wenn diese nicht für das Grundstück der ersten Anlage V gilt, sondern erst für die fünfte. Das werde ich versuchen. Danke

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        #4
        AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

        Die Logik leuchtet mir zwar nicht ganz ein, denn entweder habe ich (z.B.) ein Grundstück, dass ich verpachte, und füge für dieses eine Anlage V hinzu, oder ich bin an einer (z.B.) GbR beteiligt, die ein Grundstück verpachtet, und trage die Einkünfte in 25ff in der ersten Anlage V ein, würde aber keine Veranlassung sehen, hierfür eine Extra-Anlage V hinzuzufügen. Aber das mag meiner naiven Vorstellung geschuldet sein, und du hast bestimmt recht.

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          #5
          AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

          Zitat von Klingone Beitrag anzeigen
          ok, also ich trage eine Bauherrengemeinschaft in der ersten Anlage V ein, auch wenn diese nicht für das Grundstück der ersten Anlage V gilt, sondern erst für die fünfte.
          Diese fünfte Anlage V ist nicht Deiner Steuererklärung beizufügen, sondern der Steuererklärung der Bauherrengemeinschaft!

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            #6
            AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

            Hallo L.E.Fant,

            jetzt muss ich aber doch nochmal nachfragen:

            Wir haben zu zweit eine GbR gegründet, die ein Grundstück gekauft hat mit 50/50-Anteilen und dieses vermietet. Meiner Meinung nach beantragt jetzt die GbR eine eigene Steuernummer und füllt eine Anlage V ganz normal aus, ohne Zeile 25. Aber jeder von uns beiden Partnern muss zu seiner persönlichen Steuererklärung auch eine Anlage V hinzufügen, in der jeweils die Hälfte des Ergebnisses der GbR eingetragen wird und zwar nicht in die ganzen einzelnen Zeilen, sondern nur als Ergebnis in Zeile 25.

            Oder habe ich das falsch verstanden?

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              #7
              AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

              Genau so isses richtig!

              (Zumindest hab ich jetzt nicht rauslesen können dass es sich um eine Ehegattengemeinschaft handelt.)

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                #8
                AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

                Meiner Meinung nach beantragt jetzt die GbR eine eigene Steuernummer und ...
                reicht eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (sog. Feststellungserklärung) ein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

                  Mein ursprüngliches Problem besteht noch. Soll ich das halbe Ergebnis des neuen GbR-Gebäudes in meiner eigenen EStErklärung

                  - in eine neue, bei mir die fünfte Anlage V schreiben (das hätte ich am liebsten gemacht, aber da gibt es immer noch keine Zeile 25)
                  - dieses Einkommen zusammen mit dem bisher in der ersten Anlage V erklärten Gebäude in die dort vorhandene Zeile 25 eintragen (das kann eigentlich nicht sein) oder
                  - das neue Gebäude in der ersten Anlage V erklären und das bisher dort erklärte Gebäude in Zukunft auf der fünften Anlage V erklären (das würde meine Reihenfolge durcheinander wirbeln)?

                  Ich stehe da grade auf dem Schlauch.

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                    #10
                    AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

                    Abgesehen davon dass wir das jetzt ausführlich erläutert haben hast Du die Antwort ja schon in Deiner Fragestellung gepostet:

                    Zitat von Klingone Beitrag anzeigen
                    Die Eintragungen in den Zeilen 25 bis 32 sind nur in der ersten Anlage V vorzunehmen
                    Jetzt sagst Du nochmal:

                    Zitat von Klingone Beitrag anzeigen
                    das kann eigentlich nicht sein
                    Warum soll das nicht sein können

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                      #11
                      AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

                      Weil ich dann 2 verschiedene Grundstücke in einer Anlage V erklären würde.

                      - - - Aktualisiert - - -

                      bzw. anderthalb Grundstücke

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                        #12
                        AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

                        Zitat von Klingone Beitrag anzeigen
                        Weil ich dann 2 verschiedene Grundstücke in einer Anlage V erklären würde
                        Na das wär doch müßig deswegen noch eine zusätzliche Anlage V anzulegen

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                          #13
                          AW: Zeilen 25-32 (Anteile an Einkünften) nur in erster Anlage V vorhanden

                          Weil ich dann 2 verschiedene Grundstücke in einer Anlage V erklären würde.

                          bzw. anderthalb Grundstücke
                          Das ist ein Denkfehler! Die eigentliche Erklärung für das Grundstück der GBR erfolgt in der gesonderten Feststellungserklärung und nicht in deiner Einkommensteuererklärung. Da landet als Ergebnis nur dein Anteil.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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