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Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

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    Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

    Hallo,

    kann man obwohl in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte angegeben drin stehen dennoch die Fahrtkosten zwischen Wohnungs und Arbeitsstätte bei den Werbungskosten angeben? Nach meiner Auffassung und was ich im Internet gelesen habe, dann nicht... Da ja eine Erstattung bereits durch den Arbeitgeber erfolgte?

    #2
    AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

    Hallo,

    -JA- der Hinweis ist doch eindeutig Punkt 17 Lstbesch.
    In Anlage N zeile 39 berücksichtigen.
    Dazu sind Angaben ab Zeile 31 in Anlage N erforderlich.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      -JA- der Hinweis ist doch eindeutig Punkt 17 Lstbesch.
      In Anlage N zeile 39 berücksichtigen.
      Dazu sind Angaben ab Zeile 31 in Anlage N erforderlich.

      Gruß FIGUL
      Du meinst das man keine Fahrtkosten zusätzlich steuerlich absetzen kann , da bereits der Arbeitgeber steuerfrei eine Leistung gezahlt hat? Ich finde den Hinweis in der Lohnsteuerbescheinigung nicht unbedingt „eindeutig“, da ich ab und an im Internet lese, dass man dennoch die Fahrtkosten steuerlich absetzen kann… Daher die Frage kann man diese dennoch steuerlich absetzen oder nicht?

      Danke für den Hinweis wo es dann hinkommen muss im Formular!

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        #4
        AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

        Hallo,

        Zitat: kann man obwohl in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte angegeben drin stehen dennoch die Fahrtkosten zwischen Wohnungs und Arbeitsstätte bei den Werbungskosten angeben?

        Meine Antwort auf deine Frage war -ja- man kann.
        Wie kommst du zu der gegenteiligen Annahme Zitat:
        Du meinst das man keine Fahrtkosten zusätzlich steuerlich absetzen kann , da bereits der Arbeitgeber steuerfrei eine Leistung gezahlt hat?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

          Die Entfernungspauschale wird um die Erstattung des Arbeitgebers gemindert.
          Wenn beides gleich groß ist, dann erfolgt in der Steuerberechnung automatisch kein Ansatz.
          Mfg

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            #6
            AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

            Werbungskosten - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
            Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer Werbungskosten steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Das können zB. Fachzeitschriften oder Bücher sein oder auch die Kosten für Fortbildungen uvm. Eine häufige Variante ist die Erstattung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Fährt der Arbeitnehmer mit einem eigenen Pkw kann der Arbeitgeber ihm 0,30 Euro je einfacher Entfernung erstatten. Fährt der Arbeitnehmer also an fünf Tagen die Woche 20 km zur Arbeit (und 20 km zurück), ermittelt sich der Erstattungsbetrag (Tage pauschal unter Berücksichtigung von Feiertagen/Urlaubstagen): 18 Tage x 0,30 Euro x 20 km = 108,00 Euro.

            Der Arbeitnehmer kann die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dann allerdings nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Deshalb werden die erstatteten Beträge auch in seiner Lohnsteuerbescheinigung mitgeteilt. Übrigens muss der Arbeitgeber diese erstatteten Beträge pauschal versteuern. Auch hier gilt, dass er die Erstattungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt.

            Quelle: http://www.steuerberaten.de/tag/zuwendungen/

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              #7
              AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

              Übrigens muss der Arbeitgeber diese erstatteten Beträge pauschal versteuern
              Pauschal durch den Arbeitgeber versteuerte Fahrtkostenerstattungen sind etwas anderes als steuerfreie Fahrtkostenerstattungen. Letztere dürfen nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gezahlt werden.

              Pauschal besteuerte Fahrtkostenerstattungen werden unter Nummer 18 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und bei ElsterFormular von dort automatisch in die Anlage N übernommen.

              Du hast aber von steuerfreien Erstattungen unter Nummer 17 geschrieben!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Pauschal durch den Arbeitgeber versteuerte Fahrtkostenerstattungen sind etwas anderes als steuerfreie Fahrtkostenerstattungen. Letztere dürfen nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gezahlt werden.

                Pauschal besteuerte Fahrtkostenerstattungen werden unter Nummer 18 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und bei ElsterFormular von dort automatisch in die Anlage N übernommen.

                Du hast aber von steuerfreien Erstattungen unter Nummer 17 geschrieben!
                Okay, dann werde ich die Fahrtkosten eintragen unter Werbungskosten und mal schauen ob diese dann anerkannt werden.
                Besten Dank!

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                  #9
                  AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                  ... Fahrtkosten eintragen unter Werbungskosten und mal schauen ob diese dann anerkannt werden.
                  Es geht nicht darum, ob sie anerkannt werden, sondern darum, ob nach Abzug der Arbeitgeberleistungen noch ein Aufwand bei dir verbleibt.

                  Das Ganze kann auch ein Nullsummenspiel sein! Erklären musst du deine Fahrtkosten immer, sonst müsstest du bei steuerfreien Arbeitgebererstattungen den steuerfrei erhaltenen Betrag nachträglich versteuern.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                    Okay habe ich verstanden.

                    Gelten bei Auswärtstätigkeiten nicht eigentlich die Hin- und Rückstrecken? Also alle Fahrten?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                      Zitat von corz.de Beitrag anzeigen
                      Gelten bei Auswärtstätigkeiten nicht eigentlich die Hin- und Rückstrecken? Also alle Fahrten?
                      Ja, bei Auswärtstätigkeiten gelten die tatsächlich gefahrenen Kilometer!

                      Steuerfreie Fahrtkostenerstattungen für Auswärtstätigkeiten sind unter Nr. 17 der Lohnsteuerbescheinigung aber auch nicht zu bescheinigen!

                      Wenn die dort eingetragen sind, hat dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht

                      Unter Nummer 17 des Ausdrucks sind die steuerfreien Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG - Job-Ticket - oder § 8 Absatz 3 EStG - Verkehrsträger -) betragsmäßig zu bescheinigen, sonst nichts!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Ja, bei Auswärtstätigkeiten gelten die tatsächlich gefahrenen Kilometer!

                        Steuerfreie Fahrtkostenerstattungen für Auswärtstätigkeiten sind unter Nr. 17 der Lohnsteuerbescheinigung aber auch nicht zu bescheinigen!

                        Wenn die dort eingetragen sind, hat dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht

                        Unter Nummer 17 des Ausdrucks sind die steuerfreien Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG - Job-Ticket - oder § 8 Absatz 3 EStG - Verkehrsträger -) betragsmäßig zu bescheinigen, sonst nichts!
                        Ich habe das Teil nicht vor mir liegen, bei der Suche nach dem Muster einer Lohnsteuerbescheinigung steht folgendes drin bei 17:

                        http://images.google.de/imgres?imgur...h=949&biw=1680

                        Wenn also alles korrekt angegeben worden ist seitens der Firma, dann gelten alle Fahrten. Sprich von Stadt G (Wohnort) nach Stadt W (Arbeitsort) und von Stadt W zur Arbeit... (liegt in der Stadt W, es wird aber während der Woche dort übernachtet).
                        Nur die Fahrtkosten sind hier der Knackpunkt, Rest ist korrekt angegeben...
                        Zuletzt geändert von ; 14.07.2016, 13:58.

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                          #13
                          AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                          Wenn also alles korrekt angegeben worden ist seitens der Firma, dann gelten alle Fahrten. Sprich von Stadt G nach Stadt W und von Stadt W zur Arbeit...
                          Für solche Fahrten können zwar bei Auswärtstätigkeit oder doppelter Haushaltsführung steuerfreie Arbeitgebererstattungen gewährt werden, unter Nr. 17 haben die aber nichts verloren!

                          Steuerfreie Erstattungen für doppelte Haushaltsführung sind unter Nr. 21 einzutragen, bei Auswärtstätigkeit sind nur die Erstattungen für den Verpflegungsmehraufwand unter Nr. 20 zu bescheinigen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                            Welche Sachen werden denn unter 17 eingetragen? Für mich ist es irreführend da in der Bescheinigung ja drin steht

                            ""Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte", wofür das genau gezahlt worden ist kann ich nicht zu 100 Prozent sagen... Was könnte das denn sein, damit es dort korrekt drin steht...?

                            Dann habe ich dieses Passus wohl falsch verstanden auf der Seite http://www.lohn-info.de/fahrkostenersatz.html

                            "Arbeitnehmer mit beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit"

                            Hat also der Arbeitgeber es falsch eingetragen, so muss dieses in die Zeile 18 statt 17, wie bereits von dir genannt...?


                            Edit:

                            In beiden Fällen kann man dennoch die Fahrtkosten angeben oder sollte man, es ist lediglich in der falschen Zeile eingetragen? Im Programm würde man dann ja die Änderung der Erstattung/Nachzahlung sehen?
                            Zuletzt geändert von ; 14.07.2016, 14:39.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                              Hallo,

                              frag doch deinen AG was er eingetragen hat.
                              Es muss ja nicht sein, dass dein AG dir überhaupt steuerfreie Verpflegungszuschüsse (Punkt 20 bezahlt hat)

                              Gruß FIGUL

                              - - - Aktualisiert - - -

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Für solche Fahrten können zwar bei Auswärtstätigkeit oder doppelter Haushaltsführung steuerfreie Arbeitgebererstattungen gewährt werden, unter Nr. 17 haben die aber nichts verloren!

                              Steuerfreie Erstattungen für doppelte Haushaltsführung sind unter Nr. 21 einzutragen, bei Auswärtstätigkeit sind nur die Erstattungen für den Verpflegungsmehraufwand unter Nr. 20 zu bescheinigen.
                              Ist so nicht ganz richtig. Siehe Hinweis auf Zeile 51 (Reisekosten) und Zeile 57 (VMA)

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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