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innergemeinschaftlicher erwerb - doppelt besteuert?

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    innergemeinschaftlicher erwerb - doppelt besteuert?

    Hallo,

    ich bin vor kurzem von der Kleinunternehmerregekung zurück getreten und habe meine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht.

    Hierbei muss ich auch innergemeinschaftlichen Erwerb eintragen. Dies habe ich in den Feldern 89 un 61 getan.
    Nun habe ich bei dem Ergebnis gesehen, dass dieser Erwerb mit Null berechnet wurde, sich die beiden Einträge also aufgehoben haben. Es wurde damit als die Vorsteuer gegen die komplette Beteuerung er Ware aufgerechnet.

    Ich verkaufe die Ware nun aber an Endkunden weiter, sodass ich auf diese Umsatzsteuer berechnen muss und diese bei der nächsten Voranmeldung als steuerpflichtige Umsätze angeben muss ??
    Dies führt aber doch dazu, dass ich erneut die Besteuerung der Ware anrechne und damit quasi doppelt besteuere.....

    Dies kann ja nicht richtig sein. Wie muss ich also zukünftig die Ware versteuern? Oder aber hätte ich diese gleich anders versteuern/eintragen müssen?

    Danke schon einmal für eure Hilfe

    #2
    AW: innergemeinschaftlicher erwerb - doppelt besteuert?

    Warum doppelt? Bisher haben sich doch Steuer aus Erwerb und Vorsteuer gegenseitig aufgehoben. Oder vielleicht nicht?

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      #3
      AW: innergemeinschaftlicher erwerb - doppelt besteuert?

      Bisher schon, wenn ich die Ware jetzt aber mit Steuer verkaufe und dann erneut die Umsatzsteuer angeben muss, nicht mehr.

      Dann habe ich zwei mal Umsatzsteuer an das FA abgeführt, aber nur einmal Vorsteuerabzug bekommen.

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        #4
        AW: innergemeinschaftlicher erwerb - doppelt besteuert?

        Zitat von K & K Beitrag anzeigen
        Bisher schon, wenn ich die Ware jetzt aber mit Steuer verkaufe und dann erneut die Umsatzsteuer angeben muss, nicht mehr.

        Dann habe ich zwei mal Umsatzsteuer an das FA abgeführt, aber nur einmal Vorsteuerabzug bekommen.
        Bisher hast du laut Sachverhalt noch gar keine Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt.
        Und an den Verkäufer ja auch nicht.

        Wenn du die Ware jetzt verkaufst, dann musst du Umsatzsteuer drauf schlagen und die dann an das Finanzamt abführen.

        So läuft das mit der Umsatzsteuer.
        Mfg

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          #5
          AW: innergemeinschaftlicher erwerb - doppelt besteuert?

          Ja natürlich hab ich schon Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt. Ansonsten hätte bei der Abrechnung ja der Vorsteuerabzug zum Tragen kommen müssen.

          Zu Verdeutlichung:
          steurpflichtige Umsätze 100,- (81), Abzug Vorsteuer 20 (66); innergemeinschaftlicher Erwerb 100 (89); Vorsteuer Abzug innerg. Erwerb (61) 19
          Ergebnis laut Formular beim Abschicken: 1

          Wenn jetzt KEINE Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb berechnet worden wäre,müsste das Ergebnis 20 lauten.

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            #6
            AW: innergemeinschaftlicher erwerb - doppelt besteuert?

            Ich glaub Du hast eins nicht erkannt: die Umsatzsteuer hat den Zweck, dem Staat Geldmittel zu verschaffen.

            Beispiel: Du kaufst im Inland Ware für 100 € + 19 € USt. Der Verkäufer zahlt 19 € ans Finanzamt. Du bekommst 19 € vom Finanzamt. Du verkaufst die Ware für 150 + 28,50. Dein Kunde muss das Geld aufbringen. Das Geld dass Du treuhänderisch vereinnahmst gehört von Anfang an nicht Dir.

            So funktioniert Steuer

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von K & K Beitrag anzeigen
            steurpflichtige Umsätze 100,- (81), Abzug Vorsteuer 20 (66)
            Das versteh ich nicht. Wenn Du Umsätze generierst dann entsteht Dir keine Vorsteuer (auch keine 20%ige).

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