Hallo,
ich bin vor kurzem von der Kleinunternehmerregekung zurück getreten und habe meine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht.
Hierbei muss ich auch innergemeinschaftlichen Erwerb eintragen. Dies habe ich in den Feldern 89 un 61 getan.
Nun habe ich bei dem Ergebnis gesehen, dass dieser Erwerb mit Null berechnet wurde, sich die beiden Einträge also aufgehoben haben. Es wurde damit als die Vorsteuer gegen die komplette Beteuerung er Ware aufgerechnet.
Ich verkaufe die Ware nun aber an Endkunden weiter, sodass ich auf diese Umsatzsteuer berechnen muss und diese bei der nächsten Voranmeldung als steuerpflichtige Umsätze angeben muss ??
Dies führt aber doch dazu, dass ich erneut die Besteuerung der Ware anrechne und damit quasi doppelt besteuere.....
Dies kann ja nicht richtig sein. Wie muss ich also zukünftig die Ware versteuern? Oder aber hätte ich diese gleich anders versteuern/eintragen müssen?
Danke schon einmal für eure Hilfe
ich bin vor kurzem von der Kleinunternehmerregekung zurück getreten und habe meine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht.
Hierbei muss ich auch innergemeinschaftlichen Erwerb eintragen. Dies habe ich in den Feldern 89 un 61 getan.
Nun habe ich bei dem Ergebnis gesehen, dass dieser Erwerb mit Null berechnet wurde, sich die beiden Einträge also aufgehoben haben. Es wurde damit als die Vorsteuer gegen die komplette Beteuerung er Ware aufgerechnet.
Ich verkaufe die Ware nun aber an Endkunden weiter, sodass ich auf diese Umsatzsteuer berechnen muss und diese bei der nächsten Voranmeldung als steuerpflichtige Umsätze angeben muss ??
Dies führt aber doch dazu, dass ich erneut die Besteuerung der Ware anrechne und damit quasi doppelt besteuere.....
Dies kann ja nicht richtig sein. Wie muss ich also zukünftig die Ware versteuern? Oder aber hätte ich diese gleich anders versteuern/eintragen müssen?
Danke schon einmal für eure Hilfe
Kommentar