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Gesonderte einheitliche Feststellung ist zurück - wo eingeben in der pers. EStE?

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    Gesonderte einheitliche Feststellung ist zurück - wo eingeben in der pers. EStE?

    Hallo,

    ein Freund und ich haben mehrere Immobilien und
    dafür eine gesonderte Feststellung (Grundstücksgemeinschaft) eingereicht und diese ist nun zurück.

    Wo genau muss ich nun die Verluste eingeben?
    Gibt es einen Link/Bezug zu dieser Steuernummer (der Grundstücksgemeinschaft) bzw. kann/muss ich diese angeben?

    Danke für eure Hilfe...

    VG
    Biegel

    #2
    AW: Gesonderte einheitliche Feststellung ist zurück - wo eingeben in der pers. EStE?

    Sorry, verstehe nur Bahnhof: Du hast die Feststellungserklärung eingereicht WO ? Und wieso schickt man sie Dir zurück oder meinst Du, dass ein Feststellungsbescheid kam ?

    Meinst Du vielleicht, wo Du in Deiner Einkommensteuererklärung die festgestellten Verluste eintragen sollst ? Falls ja, dann siehe mal Anlage V Zeilen 25 ff. Und wenn das so ist, wieso hast Du die Einkommensteuererklärung nicht schon eingereicht und dort den in der Feststellungserklärung ERKLÄRTEN Betrag eingetragen ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Gesonderte einheitliche Feststellung ist zurück - wo eingeben in der pers. EStE?

      Moinsen,

      das ging ja schnell mit der Antwort, danke.
      Ja, meinte dass der Feststellungsbescheid bei uns eingegangen ist. (Sorry, alles Neuland für uns)

      Nun macht jeder seine persönliche EStE und diese ist soweit fertig. Fehlt nur noch der Verlust der dem Feststellungsbescheid.

      Den kann ich einfach in V Z. 25 eintragen? Mit einem Verweis auf die gemeinsame Steuernummer? Oder liegt das der Behörde vor?


      VG
      Biegel

      Kommentar


        #4
        AW: Gesonderte einheitliche Feststellung ist zurück - wo eingeben in der pers. EStE?

        In Zeile 25 der Anlage V steht doch eindeutig: (Gemeinschaft, Finanzamt und Steuernummer)

        Keine Angst, die Angaben passen schon rein!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Gesonderte einheitliche Feststellung ist zurück - wo eingeben in der pers. EStE?

          DANKE!

          Wirklich Kompetent die User hier im Forum und auch die Beantwortung der Fragen, in Windeseile...

          Klasse :-).

          Viele Grüße
          Biegel

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