Guten Tag zusammen!
Ich bin seit Mitte November letzten Jahres Einzelunternehmer gemäß §19 der Kleinunternehmerregelung, arbeite aber auch noch haupberuflich. Ich beziehe Waren aus einem Drittland und bezahle natürlich die EUST und Zollgeühren. Handel betreibe ich über Ebay und Zahlungen erhalte ich meistens per Paypal. Letztes Jahr hatte ich einen Umsatz von etwas über 1000€, dieses Jahr stehe ich noch in den roten Zahlen, der Gewinn letztes Jahr fiel sehr gering aus. Das Gehalt ist auch niedrig, so dass ich höchstwahrscheinlich keine Steuern nachzahlen muss.
Nun habe ich Ende April meine erste Einkommenssteuereklärung mit der Anlage G per Elster ans Finanzamt übermittelt und somit auch meinen geringen Gewinn angegeben.
Jetzt erst aber habe ich die Befürchtung, dass ich auch noch eine Umsatzsteuererklärung einreichen musste. Befürchtung daher, da es im Internet unterschiedliche Aussagen gibt.
Die Ebay- und Paypalgebühren muss ich doch durch die Umsatzsteuerklärung mit 19% versteuern... richitg? Egal ob Kleinunternehmer oder nicht.
Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuervoranmeldung? Ist es nicht so, dass ich davon befreit bin? Oder muss ich da erst einen Antrag stellen? Die Summen sind ja sehr gering.
Muss das schnellstens mt dem FA klären, möchte aber noch vorher Eure Meinung hören
Vielen Dank schon mal vorab
Ich bin seit Mitte November letzten Jahres Einzelunternehmer gemäß §19 der Kleinunternehmerregelung, arbeite aber auch noch haupberuflich. Ich beziehe Waren aus einem Drittland und bezahle natürlich die EUST und Zollgeühren. Handel betreibe ich über Ebay und Zahlungen erhalte ich meistens per Paypal. Letztes Jahr hatte ich einen Umsatz von etwas über 1000€, dieses Jahr stehe ich noch in den roten Zahlen, der Gewinn letztes Jahr fiel sehr gering aus. Das Gehalt ist auch niedrig, so dass ich höchstwahrscheinlich keine Steuern nachzahlen muss.
Nun habe ich Ende April meine erste Einkommenssteuereklärung mit der Anlage G per Elster ans Finanzamt übermittelt und somit auch meinen geringen Gewinn angegeben.
Jetzt erst aber habe ich die Befürchtung, dass ich auch noch eine Umsatzsteuererklärung einreichen musste. Befürchtung daher, da es im Internet unterschiedliche Aussagen gibt.
Die Ebay- und Paypalgebühren muss ich doch durch die Umsatzsteuerklärung mit 19% versteuern... richitg? Egal ob Kleinunternehmer oder nicht.
Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuervoranmeldung? Ist es nicht so, dass ich davon befreit bin? Oder muss ich da erst einen Antrag stellen? Die Summen sind ja sehr gering.
Muss das schnellstens mt dem FA klären, möchte aber noch vorher Eure Meinung hören
Vielen Dank schon mal vorab
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