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Kleinunternehmer Ebay- und Paypalgebühren

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    Kleinunternehmer Ebay- und Paypalgebühren

    Guten Tag zusammen!

    Ich bin seit Mitte November letzten Jahres Einzelunternehmer gemäß §19 der Kleinunternehmerregelung, arbeite aber auch noch haupberuflich. Ich beziehe Waren aus einem Drittland und bezahle natürlich die EUST und Zollgeühren. Handel betreibe ich über Ebay und Zahlungen erhalte ich meistens per Paypal. Letztes Jahr hatte ich einen Umsatz von etwas über 1000€, dieses Jahr stehe ich noch in den roten Zahlen, der Gewinn letztes Jahr fiel sehr gering aus. Das Gehalt ist auch niedrig, so dass ich höchstwahrscheinlich keine Steuern nachzahlen muss.

    Nun habe ich Ende April meine erste Einkommenssteuereklärung mit der Anlage G per Elster ans Finanzamt übermittelt und somit auch meinen geringen Gewinn angegeben.

    Jetzt erst aber habe ich die Befürchtung, dass ich auch noch eine Umsatzsteuererklärung einreichen musste. Befürchtung daher, da es im Internet unterschiedliche Aussagen gibt.

    Die Ebay- und Paypalgebühren muss ich doch durch die Umsatzsteuerklärung mit 19% versteuern... richitg? Egal ob Kleinunternehmer oder nicht.

    Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuervoranmeldung? Ist es nicht so, dass ich davon befreit bin? Oder muss ich da erst einen Antrag stellen? Die Summen sind ja sehr gering.


    Muss das schnellstens mt dem FA klären, möchte aber noch vorher Eure Meinung hören



    Vielen Dank schon mal vorab

    #2
    AW: Kleinunternehmer Ebay- und Paypalgebühren

    Meine Meinung: Frag direkt bei deinem Finanzamt an oder geh zum Steuerberater.

    Deine Fragen beziehen sich nämlich direkt auf das Steuerrecht und nicht darum wie du ggf. die UStVA ausfüllen musst.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Kleinunternehmer Ebay- und Paypalgebühren

      Hallo zusammen!

      Habe mit dem Finanzamt telefoniert und muss nun die Umsatzsteuererklärung nachreichen, eine UstVA ist bei den geringen Summen nicht nötig.

      Wo muss ich die Einnahmen aus dem letzten Jahr eintragen?

      Paypal und Ebaygebühren muss ich versteuern... nur wo gebe ich das in dem Formular an?

      Über jegliche Hilfe bin ich dankbar

      Grüße
      Zofia

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        #4
        AW: Kleinunternehmer Ebay- und Paypalgebühren

        In der Anlage UR vielleicht?

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          #5
          AW: Kleinunternehmer Ebay- und Paypalgebühren

          danke L.E.Fant...

          Mit der Einkommensteuereklärung hatte ich nicht solche Probleme wie mit UstErklärung!

          Vielleicht könnten Sie mir sagen in welchen Zeilen die Gebühren und der Umsatz einzutragen sind? Mit der Anleitung zur Umsatzsteuerklärung komme ich einfach nicht zurecht.

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