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Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

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    Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

    Zuallererst: Ja, ich habe das Suchfeld genutzt, und nein, ich habe entweder nichts passendes gefunden, oder nur verweise auf die Suchfunktion.
    (Statt nur verweisen, wie wärs mit dem Löschen unnötiger Threads, um eine Übersicht zu gewährleisten und Doppelposts wie diesen vermutlich zu vermeiden?)

    Meine Frage:
    Ich arbeite im öffentlichen Dienst, nicht verbeamtet, und habe auf meiner, sonst eigentlich übersichtlichen Lohnsteuerbescheinigung '15 als letzten Punkt die Zeilen
    38 "Für AN steuerpfl. AG-Anteil z. Zusatzversorgung" und 39 "Arbeitneheranteile zur Zusatzversorgung".

    Trotz der erfolglosen Suche in Foren UND im Index, bzw der Elsterhilfe, finde ich keine passende Zeile zum Eintragen.

    Könnt ihr weiterhelfen? Eine Antwort, die nicht auf die Suchfunktion verweist, wäre sehr hilfreich.

    Danke

    #2
    AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

    Diese Zeilen können Arbeitgeber für freiwillig übermittelte Daten nutzen.

    http://www.bundesfinanzministerium.d...heinigung.html

    In den nicht amtlich belegten Zeilen des Ausdrucks sind freiwillig vom Arbeitgeber übermittelte Daten zu bescheinigen, z. B.
    − „Arbeitnehmerbeitrag zur Winterbeschäftigungs-Umlage“,
    − bei Arbeitgeberbeiträgen zur Zusatzversorgung, die nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert wurden: „Steuerpflichtiger Arbeitgeberbeitrag zur Zusatzversorgung“,
    − „Arbeitnehmerbeitrag/-anteil zur Zusatzversorgung“,
    − bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: „Anzahl der Arbeitstage“,
    − bei steuerfreiem Fahrtkostenersatz für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten: „Steuerfreie Fahrtkosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit“,
    − „Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - in 3. und 8. enthalten“.

    Außerdem sind weitere, nicht der Finanzverwaltung übermittelte Angaben zulässig (betriebsinterne, für den Arbeitnehmer bestimmte Informationen); dies ist entsprechend zu kennzeichnen.

    - - - Aktualisiert - - -

    Wenn du vor 2005 in den öffentlichen Dienst eingetreten bist, kannst du der Eingabehilfe von ElsterFormular zur Anlage Vorsorgeaufwand folgendes entnehmen:

    Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 51 und 52 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 51) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 52).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

      Dankeschön!

      auf die Zeilen 51/52 bin ich auch schon gestoßen, allerdings war ich 2005 noch nicht am arbeiten - bedeutet das, ich muss das nicht in meine Erklärung eintragen?

      Liebe Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

        Zitat von radiophobie Beitrag anzeigen
        Dankeschön!

        auf die Zeilen 51/52 bin ich auch schon gestoßen, allerdings war ich 2005 noch nicht am arbeiten - bedeutet das, ich muss das nicht in meine Erklärung eintragen?

        Liebe Grüße
        Genau so ist es.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

          Hallo,
          Ehefrau im öffentlichen Dienst Holz und Metall. Auf der Lohnsteuerbescheinigung Z. 35 steht AG Umlage ZVK/VBL und Zeile 36 ZVK/VBL . Wo auf der Erklärung muss ich diese Beiträge angeben?

          Lieben Dank im Voraus

          Kommentar


            #6
            AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

            Die Antwort steht doch weiter oben!

            Zeile 51 oder 52, wenn die erste Beitragszahlung vor 2005 erfolgt ist, sonst gar nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

              Zitat von Kori Beitrag anzeigen
              Hallo,
              Ehefrau im öffentlichen Dienst Holz und Metall. Auf der Lohnsteuerbescheinigung Z. 35 steht AG Umlage ZVK/VBL und Zeile 36 ZVK/VBL . Wo auf der Erklärung muss ich diese Beiträge angeben?

              Lieben Dank im Voraus
              Hallo,

              Nirgends

              Gruß FIGUL

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Antwort steht doch weiter oben!

              Zeile 51 oder 52, wenn die erste Beitragszahlung vor 2005 erfolgt ist, sonst gar nicht.
              Hallo,

              ob es etwas bringt bei Beitragszahlung vor 2005?
              1900/3800 € Begrenzung

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

                Hallo,

                ob es etwas bringt bei Beitragszahlung vor 2005?
                1900/3800 € Begrenzung

                Gruß FIGUL[/QUOTE]

                muss ich mal testen

                Kommentar


                  #9
                  AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

                  Zitat von Kori Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  ob es etwas bringt bei Beitragszahlung vor 2005?
                  1900/3800 € Begrenzung

                  Gruß FIGUL
                  muss ich mal testen[/QUOTE]

                  Hallo,

                  da musst du nichts testen.
                  Schau dir einfach die Beiträge zur KV und PV gegebenen Falls noch AV an

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

                    ... gegebenen Falls noch AV an
                    Wieso eigentlich noch AV? Die fallen doch bei entsprechend hohen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls den Höchstbeträgen zum Opfer.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wieso eigentlich noch AV? Die fallen doch bei entsprechend hohen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls den Höchstbeträgen zum Opfer.
                      Hallo,

                      es könnte doch durch die KV+PV die Grenze noch nicht erreicht sein oder?
                      Dann kommt erst vor allen anderen Versicherungen die AV oder wenigstens ein Teil davon zum tragen.
                      Ich denke, das weisst du?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wieso eigentlich noch AV? Die fallen doch bei entsprechend hohen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls den Höchstbeträgen zum Opfer.

                        Im AV ? wie kommst du drauf

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                          #13
                          AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

                          Hallo,

                          Zitat: Im AV ? wie kommst du drauf
                          AV = in diesem Fall ArbeitslosenVersicherung

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung Zeile 38/39

                            Zitat von Kori Beitrag anzeigen
                            Im AV ? wie kommst du drauf
                            In diesem Kontext: AV gleich Arbeitslosenversicherung.
                            Aber AV ist ein gutes Stichwort, auch wenn es hier wohl noch nicht zutreffend sein dürfte, alles Gesagte gilt nicht für VBL Ost, die unter EStG 10a oder 3 Nr 63 fällt.

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