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private Krankenzusatzversicherung und private Krankentagegeldversicherung

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    private Krankenzusatzversicherung und private Krankentagegeldversicherung

    Hallo,

    ich versuche mich gerade krampfhaft zu entscheiden, wo

    1. eine Krankenzusatzversicherung bei einer privaten Versicherung (für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker...) und
    2. eine Krankentagegeldversicherung bei einer privaten Versicherung (auf dem Versicherungsschein steht: Kranken/Pflegeversicherung). Diese Versicherung soll bei längerer Krankheit als 6 Wochen die Differenz zwischen dem teilweise wegfallenden Lohn ausgleichen.

    Ich tendiere bei dem 1. zu Zeile 23 und beim 2. zu Zeile 27. Bin aber unsicher ob das wirklich stimmt.

    Liebe Grüße

    #2
    AW: private Krankenzusatzversicherung und private Krankentagegeldversicherung

    BEIDES in Zeile 27, denn in Zeile 23 gehört nur die BASISabsicherung, KEINE Wahlleistungen.

    Wahrscheinlich könntest Du es Dir sparen es einzutragen, da der Höchstbetrag von -vermutlich- 1.900 € für Vorsorgeaufwendungen sicherlich schon überschritten ist und die steuerliche Auswirkung daher 0 € sein dürfte.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: private Krankenzusatzversicherung und private Krankentagegeldversicherung

      Hallo,

      Krankentagegeldversicherung ist NICHT absetzbar.
      Das Krankentagegeld ist auch KEINE Lohnersatzleistung (Progressionsvorbehalt)

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: private Krankenzusatzversicherung und private Krankentagegeldversicherung

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Krankentagegeldversicherung ist NICHT absetzbar.
        Das ist nicht richtig. BFH vom 22.05.1969, IV R 144/68 sowie H 10.5 EStH "Krankentagegeldversicherung"
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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