Liebe Wissende,
gestern erhielt ich meinen Steuerbescheid für das Jahr 2015.
Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, dass in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens unter der Rubrik Kirchensteuer von der von mir 2015 gezahlten Kirchensteuer unter dem Punkt "ab erstattete Kirchensteuer" rund 170 Euro abgezogen, meine abziehbare Kirchensteuer also gekürzt wurde.
Dieser Betrag entspricht demjenigen, der mir durch den Steuerbescheid 2014 erstattet wurde.
Soweit so gut. Ich verstehe jedoch nicht, warum dieser Abzug vorgenommen wurde. Im Jahr 2014 hatte ich mehr Kirchensteuer gezahlt als ich erstattet bekommen habe (also will heißen ich habe den Betrag X gezahlt, den Betrag Y kleiner X musste ich zahlen, weswegen ich 170 Euro zurückerhalten habe). Bei der Kirche verblieb also ein "Plus". Auch 2015 habe ich wieder mehr gezahlt als ich nach dem bereinigten zu versteuernden Einkommen zahlen muss, weswegen es erneut zu einer Erstattung (diesmal rund 30 Euro, die dann wahrscheinlich 2016 wieder abgezogen werden?) gekommen ist.
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber eine Verrechnung mit der Erstattung aus 2014 müsste doch nur dann vorgenommen werden, wenn ich damals mehr zurückbekommen hätte als eingezahlt, oder nicht?
Es grüßt
Luxuria
gestern erhielt ich meinen Steuerbescheid für das Jahr 2015.
Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, dass in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens unter der Rubrik Kirchensteuer von der von mir 2015 gezahlten Kirchensteuer unter dem Punkt "ab erstattete Kirchensteuer" rund 170 Euro abgezogen, meine abziehbare Kirchensteuer also gekürzt wurde.
Dieser Betrag entspricht demjenigen, der mir durch den Steuerbescheid 2014 erstattet wurde.
Soweit so gut. Ich verstehe jedoch nicht, warum dieser Abzug vorgenommen wurde. Im Jahr 2014 hatte ich mehr Kirchensteuer gezahlt als ich erstattet bekommen habe (also will heißen ich habe den Betrag X gezahlt, den Betrag Y kleiner X musste ich zahlen, weswegen ich 170 Euro zurückerhalten habe). Bei der Kirche verblieb also ein "Plus". Auch 2015 habe ich wieder mehr gezahlt als ich nach dem bereinigten zu versteuernden Einkommen zahlen muss, weswegen es erneut zu einer Erstattung (diesmal rund 30 Euro, die dann wahrscheinlich 2016 wieder abgezogen werden?) gekommen ist.
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber eine Verrechnung mit der Erstattung aus 2014 müsste doch nur dann vorgenommen werden, wenn ich damals mehr zurückbekommen hätte als eingezahlt, oder nicht?
Es grüßt
Luxuria
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