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    Anlage V Datumsfeld

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr durch Schenkung ein unbebautes Grundstückerhalten, für das ich Pachteinnahme erziele und deswegen die Anlage V ausfüllen muss. Nun verlangt Elster von mir das ich oben die Adresszeilen für ein bebautes Grundstück ausfülle und auch ein Datumfeld. Allerdings weiß ich nicht, ob ich das Schenkungsdatum in das Feld "Angeschafft" ich habe das Grundstück ja nicht käuflich erworben oder in das Feld "Veräußert/Übertragen" (bin mir nicht sicher ob damit aber nur gemeint ist, dass man das Grundstück an jemand anderen übertragen hat, was mir ja nicht der Fall ist) eintragen muss?

    #2
    AW: Anlage V Datumsfeld

    Hallo Rhodos,
    du hast ein unbebautes Grundstück erworben -> da hast du überhaupt keine Anhaben in den Zeilen für ein bebautes Grundstück zu machen.

    Schau dir mal die Zeile 32 in der Anlage V an wenn es um 2015 geht und fülle nur diese aus und die Plausibilität läuft durch.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage V Datumsfeld

      Die Grundsteuer musst du dabei vorab von den Pachteinnahmen abziehen und nicht in die Zeile 46 eintragen. Sonst gibt es eine Fehlermeldung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage V Datumsfeld

        Hallo Charlie24,

        da wird er ja auf Seite 2 gleich darauf hingewiesen, dass es sich um Werbungskosten für bebaute Grundstücke handelt, warum sollte er dort etwas eintragen.

        Tschüß

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