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Leistungen aus private Rentenversicherung

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    Leistungen aus private Rentenversicherung

    Hallo,

    ich wollte mal Nachfragen, wo ich die Leistungen aus der private Rentenversicherung (keine Steuerkarte) eintragen muss ?
    Werden diese ggf. in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ?

    MfG
    Walter

    #2
    AW: Leistungen aus private Rentenversicherung

    Ich würde da an Anlage R denken.

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      #3
      AW: Leistungen aus private Rentenversicherung

      ja Anlage R

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        #4
        AW: Leistungen aus private Rentenversicherung

        Hallo,

        dann ist dies geklärt

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Leistungen aus private Rentenversicherung

          Wenn es sich bei der privaten Rente um eine Leibrente handelt, sind die Eintragungen in Zeile 14 ff der Anlage R vorzunehmen,

          Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersversorgung gehören dagegen auf die Seite 2.

          Eigentlich sollte man von der Versicherung eine Leistungsmitteilung erhalten, aus der auch ersichtlich ist, wo die Rentenleistungen einzutragen sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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