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Haushaltsnahe Dienstleistungen; getrennt Angeben?

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen; getrennt Angeben?

    Hallo,

    ich lebe mit meiner Partnerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft.

    Wir haben eine Putzfrau, die unsere gemeinsame Wohnung reinigt und die wir vom gemeinsamen Haushaltsgeld bezahlen.
    Kann meine Partnerin alle Rechnungen in Ihrer Erklärung eintragen?
    Oder muss jeder 50% eintragen?

    Ciao
    Andi

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen; getrennt Angeben?

    Hallo Andi,

    es kann komplett in eine Erklärung, am besten in die der Person, welche auch Kontoinhaber und Vertragspartner ist. Genau für solche Fälle gibt es übrigens die Zeile 80 im Hauptvordruck (damit es auch wirklich nur einer! macht:-).

    Solange beide ausreichend Steuern zahlen (also auch etwas zum zurückbekommen haben), kommt auch immer genau das selbe raus (20%).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen; getrennt Angeben?

      Hallo,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Ciao
      Andi

      Kommentar

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