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EÜR

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    EÜR

    Ich habe d. Gewinn (richtig) mittels Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben erstellt. Alles stimmt genauso wie in Lexware, mit dem ich arbeite. Den Gewinn brauch ich nicht "koriggieren" (keine Investitionen, kein Darlehen (Zinsen), keine Sachentnahmen, keine Einlagen, im GJ ein gebr. KFZ gekauft und auch verkauft (Motor kaputt),keine Sachentnehmen). Trozdem kriege ich ständig eine Medung: Fehler bei Gewinnermittlung - "Hinzurechnungsbetrag nach § 4...". Habe keinen Hinzurechnungbetrag! Abgang: Auto richtig mit Restbuchwert ermittelt. Bin ein Einzelunternehmen mit dem Umsatz von 400.000 EUR Hat einer eine Idee?

    #2
    Aw: Eür

    Hallo ambjgatsby,

    dann hast du vielleicht fälschlicherweise einen Fehleintrag in der Anlage Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen gemacht, denn auf Seite 3 Zeile 83 (im Elsterformular) der Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs.4a EStG ist kein Eintragungsfeld.
    Auch ein Wert Null wird gezählt und könnte die Fehlermeldung veranlassen.
    Schau mal nach, nirgend etwas eintragen, wo du keine Angaben zu machen hast, auch keine Nullen.

    Tschüß

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      #3
      Aw: Eür

      Die EÜR erwartet in den Zeilen 93 und 94 Angaben zu Entnahmen und Einlagen. Das Problem könnte mit dem Zu- und Abgang des gebrauchten PKW zusammenhängen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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