AW: Kleinunternehmer - Umsatzgrenze schon 2014 überschritten
Besten Dank für Eure Antworten, die mir über meinen Denkfehler hinweggeholfen haben. Entschuldigt bitte die bzw. meine Verwirrung. Steuererklärung ist jetzt schon abgeschickt.
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Kleinunternehmer - Umsatzgrenze schon 2014 überschritten
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AW: Kleinunternehmer - Umsatzgrenze schon 2014 überschritten
Da du in 2015 kein Kleinunternehmer mehr bist, darfst du in der Zeile für Kleinunternehmer auch keine Angaben mehr machen.
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AW: Kleinunternehmer - Umsatzgrenze schon 2014 überschritten
Zitat von UweL.E. Beitrag anzeigenich bin KleinunternehmerZitat von UweL.E. Beitrag anzeigenNun hatte ich diese Grenze mit Steuern (bei mir 7%) schon 2014 überschritten
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AW: Kleinunternehmer - Umsatzgrenze schon 2014 überschritten
Hallo UweL.E.
Du gibst für 2015 in der Umsatzsteuererklärung nur deine steuerpflichtigen Umsätze und die entsprechende Vorsteuer an Rechnungen von anderen Unternehmern -> du bist ja kein Kleinunternehmer mehr und machst also dort keine Angaben.
Du hast doch in der Umsatzsteuererklärung 2014 diesen Betrag angegeben und dort hast du doch die Voraussetzungen noch erfüllt.
Hast du dir den § 19 des Umsatzsteuergesetzes mal angeschaut ?
Zwei Voraussetzungen müssen doch erfüllt sein -> Umsatz des Vorjahres unter 17.500 Euro und laufendes Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten.
Tschüß
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Kleinunternehmer - Umsatzgrenze schon 2014 überschritten
Hallo Forumnutzer,
ich bin Kleinunternehmer seit 2012 und mache jetzt meine erste Umsatzsteuererklärung 2015. Bislang ging ich irrigerweise davon aus, dass die umsatzsteuerfreie Grenze von 17500 Euro ohne Steuern ist. Nun hatte ich diese Grenze mit Steuern (bei mir 7%) schon 2014 überschritten, kann aber diesen Betrag nicht in die Umsatzsteuererklärung von 2015 als Kleinunternehmer in Zeile 33 einfügen (weil ja über 17500). Wohin nun mit dem Betrag?Stichworte: -
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