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Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung - kurze Frage

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    Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung - kurze Frage

    Hallo zusammen,

    Ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet und mache gerade meine erste Umsatzsteuervoranmeldung (für Juli 2016). Umsatz habe ich noch keinen gemacht, jedoch habe ich mir ein Elektrogerät gekauft, für das ich im Moment Software entwickle. Die dafür gezahlte Umsatzsteuer würde ich nun gerne anmelden, bin mir aber gerade nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe. Das Gerät habe ich Online bei einem Händler aus Irland bestellt. Trage ich die gezahlte Umsatzsteuer jetzt einfach Online im Formular auf Seite "9 - Abziehbare Vorsteuerbeträge" unter "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen" ein und das war's dann?

    Was mich etwas verwirrt ist die USt-IdNr, die ja dafür gedacht sein soll, Lieferungen von Umsatzsteuer zu befreien, die ich bisher aber noch nicht bekommen habe. Hätte ich die bei der Bestellung angeben können um erst gar keine Steuern zu zahlen, oder wie läuft das genau?

    Ich hoffe mir kann jemand behilflich sein. Ich würde mich auch freuen, wenn mir jemand einen Link für eine gute Quelle hätte, wo man solche Sachen für einen Laien verständlich nachlesen kann, ohne sich durch die Gesetzesparagraphen arbeiten zu müssen.

    Liebe Grüße und danke schon mal im Voraus.

    #2
    AW: Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung - kurze Frage

    Für steuerrechtliche Fragen rund um innergemeinschaftliche Erwerbe solltest du deinen Steuerberater kontaktieren.
    Das ist nämlich nicht so einfach.

    Das deutsche Finanzamt erstattet zudem nur deutsche Umsatzsteuer und keine irische Umsatzsteuer.
    Mfg

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      #3
      AW: Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung - kurze Frage

      Die bezahlte ausgewiesene Umsatzsteuer oder VAT in der Rechnung des Iren bekommst Du nicht vom deutschen Finanzamt zurück. Warum auch? Sie floss ja nach Irland. Du hättest vor dem kauf beim Verkäufer unter Vorlage deine UstID darauf hinweisen müssen, dass du die VAT (%) nicht bezahlen möchtest, da Du ein Gewerbetreibender bist. Der Verkäufer hätte das geprüft und, sofern er selbst Vorsteuerabzugsberechtigt wäre, dir die Ware netto zugesandt.
      Alles IMO und ohne Gewähr.

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        #4
        AW: Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung - kurze Frage

        Ah, ok, des macht jetzt schon alles mehr Sinn. Vielen Danke für die Antworten. Sehe ich des dann richtig, dass man kurz nach der Gewerbeanmeldung, bevor man vom Finanzamt seine USt-IdNr. bekommen hat, noch keine Anschaffungen aus dem Ausland bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben kann? Des geht also vorher nur mit Ausgaben aus Deutschland, die man dann wieder zurück erstattet bekommt? Ist in meinem Fall jetzt etwas schade, aber auf die Nummer zu warten, und dann erst im Ausland kaufen hätte bei mir eh zu lange gedauert.

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          #5
          AW: Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung - kurze Frage

          Das weiß ich nicht. Sorry. Ich denke aber, dass es ohne die Nummer keinen deal in Deinem Sinne geben kann. Am besten im Finanzamt anrufen und fragen. die freuen sich mal etwas quatschen zu können bei der Alltagsroutine, die sie dort schieben. Hörer abnehmen und wählen, Papier und Bleistift zur hand. Kostet nix

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            #6
            AW: Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung - kurze Frage

            Mit ElsterFormular hat das ja wieder mal nicht die Bohne zu tun. Du kannst aber natürlich mal beim Verkäufer nachfragen, ob Du eine berichtigte Rechnung kriegst, wenn Du die UStID nachreichst.

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