Guten Tag,
eine Handwerkerrechnung, die abgesetzt werden kann, muss überwiesen werden - das ist klar. Die Rechnung ist eine etwas größere Rechnung, weshalb wir eine Ratenzahlung vereinbart hatten.
Müssen jetzt alle Raten vom Konto des Steuererklärenden erfolgen? Oder ist es nur wichtig, dass die Rechnung per Überweisung bezahlt wurde, egal von welchem Konto die Ratenzahlungen ausgingen.
Danke
eine Handwerkerrechnung, die abgesetzt werden kann, muss überwiesen werden - das ist klar. Die Rechnung ist eine etwas größere Rechnung, weshalb wir eine Ratenzahlung vereinbart hatten.
Müssen jetzt alle Raten vom Konto des Steuererklärenden erfolgen? Oder ist es nur wichtig, dass die Rechnung per Überweisung bezahlt wurde, egal von welchem Konto die Ratenzahlungen ausgingen.
Danke
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