Hallo,
alle Jahre wieder steht die Steuererklärung meiner Mutter an. Diesmal ist die Besonderheit, dass der Mieter vier Monate lang weder Miete noch Nebenkosten gezahlt hat. Danach hat er dann wieder regelmäßig gezahlt. Inzwischen ist er glücklicherweise ausgezogen. Kann ich diese fehlenden Einnahmen einfach bei Ziffer 9 bzw. 13 in der Anlage V abziehen, also wirklich nur die tatsächlich eingenommenen Mieteinnahmen angeben oder müssen solche Rückstände irgendwie anders angesetzt werden?
Vielen Dank im voraus!
Steffi
alle Jahre wieder steht die Steuererklärung meiner Mutter an. Diesmal ist die Besonderheit, dass der Mieter vier Monate lang weder Miete noch Nebenkosten gezahlt hat. Danach hat er dann wieder regelmäßig gezahlt. Inzwischen ist er glücklicherweise ausgezogen. Kann ich diese fehlenden Einnahmen einfach bei Ziffer 9 bzw. 13 in der Anlage V abziehen, also wirklich nur die tatsächlich eingenommenen Mieteinnahmen angeben oder müssen solche Rückstände irgendwie anders angesetzt werden?
Vielen Dank im voraus!
Steffi
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