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Mietrückstände in Anlage V berücksichtigen

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    Mietrückstände in Anlage V berücksichtigen

    Hallo,

    alle Jahre wieder steht die Steuererklärung meiner Mutter an. Diesmal ist die Besonderheit, dass der Mieter vier Monate lang weder Miete noch Nebenkosten gezahlt hat. Danach hat er dann wieder regelmäßig gezahlt. Inzwischen ist er glücklicherweise ausgezogen. Kann ich diese fehlenden Einnahmen einfach bei Ziffer 9 bzw. 13 in der Anlage V abziehen, also wirklich nur die tatsächlich eingenommenen Mieteinnahmen angeben oder müssen solche Rückstände irgendwie anders angesetzt werden?

    Vielen Dank im voraus!

    Steffi

    #2
    AW: Mietrückstände in Anlage V berücksichtigen

    Hallo Steffi,

    für die Steuer ist m.W. allein entscheidend, was im KALENDERJAHR geschehen ist.

    Sofern die Mieten und NK-Abschläge z.B. in 2015 zwar fällig gewesen, aber nicht gezahlt worden sind, sind diese für 2015 auch nicht anzugeben; allerdings sind dann für das Jahr 2016 nicht nur die für 2016 fällig gewesenen und gezahlten Mieten anzugeben, sondern auch die für 2015 nachträglich erfolgten Zahlungen !

    Viele Grüße,

    Gerd

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